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Mit dem Auto-Führerschein aufs Motorrad

125er ohne Prüfung - Nur Schulung erforderlich - Vorsicht geboten

Mit dem Auto-Führerschein aufs Motorrad

Biken mit dem Pkw-Führerschein: Das geht auch elektrisch, beispielsweise mit der DS des Elektromotorrad-Herstellers Zero Motorcycles.

Biken mit dem Pkw-Führerschein: Das geht auch elektrisch, beispielsweise mit der DS des Elektromotorrad-Herstellers Zero Motorcycles. Zero Motorcycles

Es muss nicht immer das Auto sein: Gerade auf der Suche nach Alternativen zur automobilen Kurzstrecken-Mobilität fasst mancher ein motorisiertes Zweirad ins Auge. Dabei tun sich inzwischen mehr Möglichkeiten auf: Eine Neuregelung der Fahrerlaubnis-Verordnung erlaubt einem erweiterten Kreis von Autofahrern den Zugang zu den sogenannten "125ern" - zu solchen Leichtkrafträdern und Rollern also, die maximal 125 Kubikzentimeter Hubraum aufweisen, nicht stärker als 11 kW/15 PS sind und unter der Klasse A1 firmieren.

Mindestalter 25 Jahre

Ein paar Voraussetzungen gibt es aber dennoch: Der Autofahrer darf nicht jünger als 25 Jahre sein und muss seine Pkw-Fahrerlaubnis seit mindestens fünf Jahren besitzen. Eine Extra-Führerscheinprüfung ist nicht erforderlich. Wohl aber neun Unterrichtseinheiten zu je 90 Minuten, von denen fünf praktischer und vier theoretischer Natur sind.

Bislang war nur den älteren Semestern unter den Autofahrern das Pilotieren einer 125er gestattet - jenen nämlich, die ihren Pkw-Führerschein (damals noch "3er" genannt) vor dem 1. April 1980 abgelegt haben. Gleiches gilt und galt für die Klassen 2,3 oder 4 beziehungsweise laut ADAC für die entsprechenden Fahrerlaubnisklassen der ehemaligen DDR. Nach diesem Stichtag war der Führerschein A1 respektive die alte Klasse 1b nötig.

Keine Knautschzone

Zwei statt vier Räder: Dem ungewohnten Verkehrsmittel sollte mit gebührendem Respekt begegnet werden. "Auf Leichtkrafträdern und Motorrollern gibt es weder Airbags noch Knautschzonen und nicht immer ABS", warnen Experten des von der HUK Coburg getragenen Goslar-Instituts. Die Vorsorge fängt mit guter Schutzausrüstung an, zu der neben dem obligatorischen Helm auch festes Schuhwerk, Motorradhandschuhe und sturzfeste Kleidung gehören, am besten mit Protektoren an den besonders gefährdeten Stellen.

Und wer sich nicht wirklich sicher fühlt auf dem Leichtkraftrad oder schicken Roller, tut gut daran, in ein paar Fahrstunden mehr zu investieren.

Gültig nur in Deutschland

Wichtig zu wissen: Die neue Erweiterung der Klasse B um die Ziffern 196 ist eine nationale Angelegenheit. Das heißt: Sie gilt nur auf Deutschlands Straßen und nicht im Ausland.

ule