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Westfalen: Ein Abbruch ist nur mit Aufsteigern möglich

Rechtsgutachten zeigt FLVW klare Grenzen auf

Westfalen: Ein Abbruch ist nur mit Aufsteigern möglich

Langwieriger Prozess: Ehe die Saison im westfälischen Amateurfußball abgebrochen werden kann, müssen noch einige Instanzen darüber befinden.

Langwieriger Prozess: Ehe die Saison im westfälischen Amateurfußball abgebrochen werden kann, müssen noch einige Instanzen darüber befinden. imago images

Am 21. April wurde bekannt, dass die Amateurvereine im Hohheitsgebiet des Fußball- und Leichtathletik-Verbandes Westfalen (FLVW) klar für einen Abbruch der Saison sind. Jetzt rückt daher die Frage in den Vordergrund, wie ein solcher Abbruch konkret gestaltet werden kann.

Dazu will der Verbands-Fußball-Ausschuss (VFA) des FLVW bis 5. Mai eine Empfehlung an das Präsidium und die Ständige Konferenz - die sich aus 29 Kreisvorsitzenden und acht FLVW-Präsidiumsmitgliedern zusammensetzt - aussprechen. Klar ist laut Vizepräsident Manfred Schmieders, nach Prüfung des in Auftrag gegebenen juristischen Gutachtens: "Die zuständigen Rechtsexperten haben ganz klar formuliert, dass ein Saisonabbruch - auch bei höherer Gewalt wie der Corona-Pandemie - nicht zum Nachteil der Vereine gewertet werden soll." Deswegen ist eine komplette Annullierung der aktuellen Spielzeit nicht möglich. Eine Wertung mit Auf- aber ohne Absteiger ist daher das nun wahrscheinlichste Modell.

Der VFA-Vorsitzende Reinhold Spohn kündigt an: "Wir werden uns alle Ligen genau anschauen und natürlich versuchen, die Empfehlungsgrundlage so fair wie möglich für die potenziellen Aufstiegskandidaten zu gestalten. Aufgrund einiger besonderer Situationen in einzelnen Staffeln wird es leider Härtefälle und Vereine geben, denen wir nicht gerecht werden können."

Feststeht, dass es 14 statt zwölf Bezirksliga-Staffeln geben wird und dass auch die Landesliga eine zusätzliche fünfte Staffel erhalten soll. Einen zusätzlichen Aufstiegsplatz in die Bezirksliga erhalten voraussichtlich die Kreise, die über einen "halben Aufsteiger" (X,5) verfügen. Spohn geht ins Detail: "Bislang war es so, dass Relegationsspiele zwischen Mannschaften aus Kreisen mit 'halbem Aufstiegsrecht' stattgefunden haben. Diese Relegationsspiele können nicht ausgetragen werden, sodass der halbe in einen direkten Aufstiegsplatz umgewandelt wird."

Alle beschriebenen Überlegungen gelten für sämtliche Meisterschaftsspiele der Männer und Frauen von der Kreisliga bis zur Oberliga. Bis 5. Mai soll das Konzept beim Präsidium vorliegen, ehe sich am 11. Mai die Ständige Konferenz mit diesem Konzept auseinandersetzt. Final soll ein im Juni einberufener Verbandstag über den Abbruch entscheiden.

stw