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Abbruch in Berlin? BFV-Präsidium darf nicht darüber entscheiden

Juristisches Gutachten wird eingeholt

Abbruch in Berlin? BFV-Präsidium darf nicht darüber entscheiden

Will die Entscheidung des außerordentlichen Verbandstags umsetzen: Bernd Schultz, Präsident des Berliner Fußballverbands

Will die Entscheidung des außerordentlichen Verbandstags umsetzen: Bernd Schultz, Präsident des Berliner Fußballverbands imago images

"Eilbedürftigkeitszuständigkeit" - dieses Wort dürften bisher nur eingefleischte Juristen gehört haben. Doch jene Zuständigkeit liegt bei der Frage, ob die aktuelle Saison im Berliner Amateurfußball abgebrochen werden soll, nicht beim Präsidium des Berliner Fußballverbands (BFV). Daher müssen die Vereine, die sich kürzlich bei einer Umfrage für eine Beendigung der Saison starkgemacht hatten, bei einem außerordentlichen virtuellen Verbandstag am 20. Juni die Entscheidung treffen. Nach einer juristischen Einschätzung des BFV-Ausschusses für Recht und Satzung sei nur dieses höchste Verbandsorgan autorisiert, so eine weitreichende Entscheidung treffen zu können. BFV-Präsident Bernd Schultz dazu auf der Internetseite seines Verbands: "Das Präsidium des Berliner Fußballverbandes nimmt zur Kenntnis, dass die Mehrheit der Berliner Vereine einen Saisonabbruch favorisiert. Dieses Meinungsbild gilt es zu respektieren. Laut juristischer Einschätzung kann das Präsidium keine Entscheidung über einen Saisonabbruch oder eine Saisonverlängerung treffen. Daher werden die Vereine am 20. Juni 2020 selbstständig über den Saisonabbruch entscheiden müssen."

Doch die Juristerei und die Expedition durch den Paragrafen-Dschungel sind damit noch lange nicht vorbei: Nun wird der BFV ein externes juristisches Gutachten in Auftrag geben, das die rechtlichen Folgen eines Abbruchs genauer darlegen soll. Verbandsgeschäftsführer Kevin Langner erklärt die Hintergründe: "Ich habe in den vergangenen Wochen immer wieder betont, dass ein Saisonabbruchszenario ein nicht überschaubares Haftungsrisiko für den Verband mit sich bringt. Diesen Sachverhalt werden wir mit einem juristischen Gutachten unterlegen, damit jede Vereinsvertreterin und jeder Vereinsvertreter eine umfassende Faktenlage für seine Entscheidungsfindung hat."

Diese am 20. Juni getroffene Entscheidung - der ursprünglich für 13. Juni geplante außerordentliche Verbandstag entfällt übrigens - will das Präsidium dann umsetzen. Vorher, wahrscheinlich am 27. Mai, werden Bernd Schultz und Kollegen aber noch eine Empfehlung an die Vereine herausgeben.

stw