Regionalliga

Verfahren beendet: DFB-Bundesgericht bestraft Energie Cottbus wegen rassistischer Vorkommnisse

Nach mehrfacher Neuauflage

Verfahren beendet: DFB-Bundesgericht bestraft Cottbus

Energie Cottbus muss das Fehlverhalten seiner Anhänger mit 7000 Euro bezahlen.

Energie Cottbus muss das Fehlverhalten seiner Anhänger mit 7000 Euro bezahlen. imago

Während der Partie war es damals zu zahlreichen Ausschreitungen auf beiden Seiten gekommen, insgesamt wurden 19 Strafanzeigen aufgenommen. Unter anderem waren Energie-Anhänger mit rechtsradikalen Sprechchören und Gesten aufgefallen. Der Verein war daraufhin am 24. November wegen "unsportlichen, diskriminierenden Verhaltens seiner Anhänger" vom Nordostdeutschen Fußballverband NOFV zu einer Geldstrafe von 5000 Euro verurteilt und mit weiteren Auflagen belegt worden.

Die Lausitzer legten Berufung beim Verbandsgericht des NOFV ein, das wegen Vorliegens von Verfahrenshindernissen das Urteil des NOFV-Sportgerichts aufhob und das Verfahren einstellte. Das rief den DFB-Kontrollausschuss auf den Plan, der sich Paragraph 50 Nr. 3 der DFB-Satzung bemächtigte und Revision gegen das Urteil des Verbandsgerichts einlegte.

Energie Cottbus - Vereinsdaten
Energie Cottbus

Gründungsdatum

31.01.1966

Vereinsfarben

Rot-Weiß

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SV Babelsberg 03 - Vereinsdaten
SV Babelsberg 03

Gründungsdatum

10.12.1991

Vereinsfarben

Blau-Weiß

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Dieser Revision gab das DFB-Bundesgericht am Dienstag statt und verurteilte den Verein "wegen zweier Fälle eines unsportlichen und diskriminierenden Verhaltens seiner Anhänger" zu einer Gesamtgeldstrafe von 7000 Euro. Von dieser Summe kann Cottbus bis zu 3000 Euro für präventive Maßnahmen gegen Rechtsextremismus und Rassismus verwenden. Energie stimmte dem Urteil zu. Auch der SV Babelsberg kämpft noch immer mit den Auswirkungen des zehn Monate zurückliegenden Skandal-Spiels.

mib