Regionalliga

Film ab in Babelsberg: Trainer Almedin Civa lässt sich von Valentin Rode überzeugen

Babelsberg: Probespieler erhält Vertrag

Film ab: Civa lässt sich von Rode überzeugen

Kann sich auf einen neuen Abwehrmann freuen: Nulldrei-Trainer Almedin Civa.

Kann sich auf einen neuen Abwehrmann freuen: Nulldrei-Trainer Almedin Civa. imago

Am 29. Juli startet Babelsberg mit einem Auswärtsspiel bei Germania Halberstadt in die neue Saison. Dort könnte Rode bereits sein Pflichtspieldebüt für die Nulldreier geben. Der 21-Jährige war zuletzt schon in Testspielen für den Regionalligisten am Start und hat nun einen Einjahresvertrag unterschrieben hat.

"Valentin hat über zwei Wochen bei uns mittrainiert und einen sehr guten Eindruck hinterlassen. Wir schätzen an ihm seine Robustheit und Zweikampfstärke in der Abwehrkette", begründete Coach Civa die Verpflichtung des Innenverteidigers, der von Hansa Rostock II kommt und die Erfahrung von 48 Oberliga- und 27 Verbandsliga-Spielen vorweisen kann. Rode wird künftig mit der Rückennummer 3 auflaufen.

Spielersteckbrief Rode
Rode

Rode Valentin

Babelsberg legt Berufung ein

Indes hat der Klub auf das Urteil des Sportgerichts des Fußball-Landesverbands Brandenburg wegen der Vorkommnisse beim Landespokalfinale am 21. Mai 2018 in Potsdam in einer Stellungnahme reagiert. "Neben einer Geldstrafe wurde unser Verein zum Ausschluss vom Landespokal in der kommenden Saison 2018/19 verurteilt. Insbesondere den letztgenannten Aspekt des Urteils halten wir für überzogen und werden daher Berufung gegen das Urteil einlegen", ließ Babelsberg wissen. So habe der Verein, der die Vorfälle nicht bestreitet, entsprechende Konsequenzen nach den Vorkommnissen gezogen. "Auch vor diesem Hintergrund sowie in Anbetracht der Auswirkungen des Urteils auf unseren Verein, unsere Mannschaft und die Fans können wir die Entscheidung des Sportgerichts nicht akzeptieren."

So hoffen die Nulldreier, "dass das Verhalten unseres Vereins vor und nach den klar zu verurteilenden Vorgängen angemessen berücksichtigt wird und dementsprechend in zweiter Instanz insbesondere die Strafzumessung revidiert und ein angemessenes Urteil getroffen wird".

nik