Das Urteil des Verbandes fußt auch auf den Ausschreitungen beim Landespokalfinale im Mai, ließ der Vorsitzende des FLB-Sportgerichts, Olaf Luzi, am Samstag gegenüber der Deutschen Presse-Agentur wissen. Nach dem 0:1 gegen die Lausitzer hatten vermummte Babelsberg-Anhänger Knallkörper und Nebeltöpfe auf den Rasen sowie in Richtung des Cottbus-Blocks geworfen - und damit die Siegerehrung verhindert.
Wiederholte Geldstrafe
Als "strafverschärfend" stufte das Sportgericht ein, dass der Verein bereits in der Vergangenheit mehrfach wegen des Abbrennens von Pyrotechnik durch seine Anhänger verurteilt worden war, so Luzi. Auch diesmal müssen die Babelsberger eine Geldstrafe von 4500 Euro bezahlen - härter trifft den Verein aber sicherlich der Pokalausschluss.
Das Urteil wird Babelsberg aber wohl nicht auf sich sitzen lassen. Es ist noch nicht rechtskräftig und damit zu rechnen, dass der Regionalligist bis zum 23. Juli Einspruch einlegen wird: Denn der Vereinsvorsitzende Archibald Horlitz kündigte in der "Märkischen Allgemeinen Zeitung" (Wochenendausgabe) bereits an, "mit allen Mitteln" gegen den Ausschluss vorzugehen.