Regionalliga

Babelsberg wehrt sich weiter - Ausschluss droht

Regionalligist will zweite Zahlungsfrist verstreichen lassen

Babelsberg wehrt sich weiter - Ausschluss droht

Verfehlungen gegen Cottbus: Babelsbergs Fans.

Verfehlungen gegen Cottbus: Babelsbergs Fans. imago

Das Duell zwischen dem SV Babelsberg und dem FC Energie Cottbus in der vergangenen Saison sorgt weiter für Schlagzeilen. In der skandalträchtigen Partie vom 28. April 2017 war es zu heftigen Ausschreitungen und beiderseitigen Verfehlungen gekommen , die später vom NOFV-Sportgericht geahndet wurden.

Babelsberg war wegen Abbrennens von Pyrotechnik zu einer Zahlung von 7000 Euro verurteilt worden. Cottbus musste wegen unsportlichen Verhaltens in mehreren Fällen 6000 Euro zahlen. Ein zweites Urteil wegen "rechtsradikaler und antisemitischer Verfehlungen" mit einer Strafe von 5000 Euro wurde nach Berufung von Energie jedoch aufgehoben .

SV Babelsberg 03 - Vereinsdaten
SV Babelsberg 03

Gründungsdatum

10.12.1991

Vereinsfarben

Blau-Weiß

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Der Kontrollausschuss des DFB hatte daraufhin Revision eingelegt. Die Partie im April hatte mehrfach vor dem Abbruch gestanden, vermummte Cottbusser waren auf das Spielfeld gestürmt.

Der SV Babelsberg richtete sich in einem offenen Brief an die Öffentlichkeit und argumentiert in mehreren Punkten, warum er der Zahlung nicht nachkommen will.

Bei einem Verstreichen der Zahlungsfrist könnte Babelsberg eine harte Strafe drohen. "Wenn alle Rechtsmittel ausgeschöpft sind, dann kann die erste Herrenmannschaft vom Spielbetrieb ausgeschlossen werden", sagte Michael Flottron vom NOFV.

"Jegliches Augenmaß verloren"

Zudem soll Babelsberg wegen anderer Verfehlungen weitere 4500 Euro zahlen, im Zuge dessen muss der Verein auch ein Spiel ohne Zuschauer befürchten. "Ein Geisterspiel ist bereits die wirtschaftliche Höchststrafe und als Kollektivstrafe per se ungerecht und daher auch vom DFB nicht mehr gewollt", sagte Babelsbergs Vorstandschef Archibald Horlitz am Freitag. "Ein bisher nie angewendeter Ausschluss vom Spielbetrieb aber ist quasi die Todesstrafe für einen Verein, da dies eine Insolvenz fast zwangsläufig nach sich zieht. Hier scheint der NOFV jegliches Augenmaß verloren zu haben."

kon/dpa