Positiv für den FC Malaga wirkte sich aus, dass der Klub zum 31. März den Nachweis erbracht hatte, dass fällige Außenstände gegenüber Spielern, Angestellten und Steuerbehörden beglichen worden seien.
Grundsätzlich klagen die "Boquerones" jedoch noch vor dem internationalen Sportgerichtshof CAS gegen ihren Ausschluss aus internationalen Wettbewerben. Hier wird ein Urteil für den 4. Juni erwartet.
Der Klub, der in der laufenden Champions-League-Saison für Furore gesorgt hatte und im Viertelfinale erst in allerletzter Sekunde an Borussia Dortmund (0:0, 2:3) gescheitert war, war durch den plötzlichen Rückzug seines katarischen Besitzers Abdullah Bin Nasser Al Thani in Schieflage geraten. Spielergehälter konnten nicht mehr bezahlt, (Steuer-)Schulden nicht beglichen werden.
Im Zuge des Financial Fair Play war die von der UEFA ausgesprochene Sperre ein deutlich zu hörender Warnschuss für die europäischen Profiklubs. Sollte Malaga die Teilnahme für einen Europacup-Wettbewerb verpassen, hätte die Sperre auch noch für die drei anschließenden Spielzeiten Gültigkeit. Momentan belegen die Südspanier in der Primera División Rang sechs und steuern rein sportlich gesehen auf eine Europa-League-Teilnahme zu.