Regionalliga

"Akte Babelsberg" geschlossen: Strafe bleibt bestehen

Verband und Verein legen Streit bei

"Akte Babelsberg" geschlossen: Strafe bleibt bestehen

Fall beendet: Babelsberg 03 muss die verhängte Geldstrafe zahlen, der im Raum stehende Spielausschluss bleibt dem Verein aber erspart.

Fall beendet: Babelsberg 03 muss die verhängte Geldstrafe zahlen, der im Raum stehende Spielausschluss bleibt dem Verein aber erspart. imago

Nachdem sich der Verein zunächst geweigert hatte, die bereits im Juni 2017 verhängte Geldstrafe von 7000 Euro zu zahlen, hatte der NOFV einen Antrag auf Eröffnung eines Gerichtsverfahrens gestellt, an dessen Ende dem SVB unter Umständen der Ausschluss aus dem Spielbetrieb gedroht hätte.

Von dieser Maßnahme wird nun wohl abgesehen, der Verein will die Strafe nach Ausräumen der Differenzen zahlen. "Mit Eingang der Zahlung der Geldstrafe soll der Antrag des NOFV-Präsidiums auf Sperrung der Regionalligamannschaft des SV Babelsberg 03 zurückgezogen werden", heißt es in der Pressemitteilung. Bis zu 3500 Euro der Strafe kann der Klub für sicherheitstechnische, infrastrukturelle oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden. Mit der anderen Hälfte möchte der NOFV Aktionen gegen Rassismus und Rechtsextremismus fördern.

SV Babelsberg 03 - Vereinsdaten
SV Babelsberg 03

Gründungsdatum

10.12.1991

Vereinsfarben

Blau-Weiß

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Energie Cottbus - Vereinsdaten
Energie Cottbus

Gründungsdatum

31.01.1966

Vereinsfarben

Rot-Weiß

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Urteilsbegründung sorgte für Irritationen

Die Sanktion war verhängt worden, nachdem es beim Regionalligaspiel gegen Energie Cottbus im vergangenen April zu heftigen Ausschreitungen von Anhängern beider Seiten gekommen war. Den Babelsberger Fans war vom NOFV in erster Linie das Abbrennen von Pyrotechnik vorgeworfen worden.

In der Begründung des nun bestätigten NOFV-Urteils aus dem Juni 2017 war allerdings unter anderem erwähnt worden, dass ein Babelsberger Anhänger als Reaktion auf rassistische Gesänge aus dem Cottbuser Fanblock mehrfach "Nazischweine raus" skandiert hatte. Aufgrund dessen hatte der SV Babelsberg die Urteilsbegründung nicht akzeptiert und Berufung eingelegt. Diese war wegen eines Formfehlers aber zurückgewiesen worden, die Fronten hatten sich daraufhin verhärtet.

"Obwohl es weiterhin unterschiedliche Beurteilungen bezüglich einzelner rechtlicher Aspekte gibt, haben wir dieser Vereinbarung zugestimmt", wurde Babelsbergs Vorstandsvorsitzender Archibald Horlitz in der Mitteilung zitiert. Der NOFV kündigte an, "die Unrichtigkeiten in den Formulierungen", insbesondere die Erwähnung des irrelevanten Ausrufs, in der Urteilsbegründung berichtigen zu wollen.

Strafe auch für Energie

Auch auf Seiten von Energie hatte die Begegnung noch für ein langes Nachspiel gesorgt. Nach mehrfacher Neuauflage des Verfahrens waren die Cottbuser in der vergangenen Woche vom DFB-Bundesgericht ebenfalls zu einer Geldstrafe von 7000 Euro verurteilt worden.

mib