Bundesliga

Wegen 50+1-Regel: Hannover reicht Klage ein

Fall liegt beim Ständigen Schiedsgericht

Wegen 50+1-Regel: Hannover reicht Klage ein

Klage eingereicht: Hannovers Präsident Martin Kind.

Klage eingereicht: Hannovers Präsident Martin Kind. imago

Das weitere Verfahren liegt jetzt zunächst in den Händen des Ständigen Schiedsgerichts.

Mitte Juli hatte das Präsidium der DFL den Antrag von Hannover 96 und Martin Kind auf Bewilligung einer Ausnahmegenehmigung von der 50+1-Regel einstimmig abgelehnt.

Kind wurde demnach nicht gestattet, nach den geltenden Verbandsregeln die Mehrheit der Anteile an der "Hannover 96 Management GmbH" zu übernehmen.

Die nun erhobene Klage war erwartet worden.

bst

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