Bundesliga

Fall Heinz Müller: Urteil stärkt auch das Transfersystem

Urteilsbegründung liegt dem kicker vor

Fall Heinz Müller: Urteil stärkt auch das Transfersystem

Heinz Müller (l.) und sein Anwalt Horst Kletke im Januar beim Bundesarbeitsgericht in Erfurt.

Heinz Müller (l.) und sein Anwalt Horst Kletke im Januar beim Bundesarbeitsgericht in Erfurt. picture alliance

So kommt das BAG zu dem Schluss, dass Verträge zwischen Bundesligaklubs und Spielern "Besonderheiten aufweisen, die regelmäßig die Befristung des Arbeitsvertrages rechtfertigen". Die Richter nennen exemplarisch die Erwartbarkeit nachlassender Leistung im Alter, schließlich würden auf diesem Niveau sportliche Höchstleistungen "erwartet und geschuldet". Weitere Argumente sind etwa die sinnvolle Kaderzusammensetzung und die Nachwuchsausbildung.

Ex-Torhüter Heinz Müller hatte nach seiner Demission Ende 2013 bei Mainz 05 zunächst auf ein weiteres Vertragsjahr und Prämienzahlungen geklagt. Als die erste Instanz durchblicken ließ, dass die Befristung seines Kontrakts möglicherweise nicht rechtens sei, war er gegen diese zunächst erfolgreich vorgegangen. Die zweite Instanz kassierte diesen Entscheid, das BAG bestätigte dies im Januar . Müller und dessen Anwalt Horst Kletke können binnen eines Monats noch Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe erheben, was aber eher geringe Erfolgsaussichten hätte.

Bundesliga - Tabelle
Pl. Verein Punkte
1
Bayern München Bayern München
84
2
FC Schalke 04 FC Schalke 04
63
3
TSG Hoffenheim TSG Hoffenheim
55

"Wir haben endlich Rechtssicherheit in der Höchstleistungsbranche Profifußball", sagt Dr. Johan-Michel Menke (Kanzlei Heuking), der das Urteil für die Rheinhessen erstritten hat. Zudem geht er davon aus, dass "Befristungen im Profibereich auch unterhalb der 2. Bundesliga zulässig sein werden und das Urteil in meinen Augen darüber hinaus auch für andere Mannschaftssportarten gelten dürfte".

Ein weiterer interessanter Aspekt lässt sich in Bezug auf die Transferperiodenregelung der FIFA ableiten. Im September 2015 hatte die internationale Spielergewerkschaft Fifpro gegen das Transfersystem Beschwerde bei der EU-Kommission eingelegt, diese aber nach einem Treffen mit dem Weltverband und Zugeständnissen der FIFA Ende 2017 zurückgezogen.

"Dies belegt auch, dass die Bedenken gegen das FIFA-Transfersystem verfehlt sind"

"Das Urteil erkennt auch die Besonderheiten des internationalen Transfermarktes an, der für die Vereine wichtige Einnahmen generiert. Dies belegt auch, dass die Bedenken insbesondere der Fifpro gegen das FIFA-Transfersystem verfehlt sind", kommentiert Menke, der jüngst auch für den DFB die Klage eines Schiedsrichters vor dem LAG Hessen abwehrte.

Das Erfurter Gericht jedenfalls stellt in Sachen Transferregelungen fest: "Diese zeitlichen Transferbeschränkungen schützen vor einer Wettbewerbsverzerrung, indem sie einerseits eine im Wesentlichen gleichbleibende sportliche Stärke gewährleisten und andererseits durch Vereinswechsel während der Spielzeit entstehenden Interessenkonflikten vorbeugen."

Benni Hofmann