Bundesliga

Eintracht-Berufung ist terminiert

Nach Frankfurter Einspruch folgt die nächste Runde

Eintracht-Berufung ist terminiert

Beanstandet: SGE-Fans laufen nach dem Heimspiel gegen 1860 - teils mit bengalischen Fackeln - aufs Feld.

Beanstandet: SGE-Fans laufen nach dem Heimspiel gegen 1860 - teils mit bengalischen Fackeln - aufs Feld. imago

In der mündlichen Verhandlung unter Vorsitz von Hans E. Lorenz wollte die Eintracht am 20. Juli die drastische Begrenzung der zugelassenen Zuschauer im ersten Saisonheimspiel abwenden. Vergeblich. "Die Erkenntnisse der mündlichen Verhandlung sind nach unserer Auffassung im Urteil des Sportgerichts nicht ausreichend berücksichtigt", stellte Finanzvorstand Axel Hellmann fest und begründete so den Gang in die Berufungsinstanz.

Nach der schriftlichen Urteilsbegründung des Sportgerichts hatten die Hessen die Berufung ebenfalls schriftlich begründet. Hellmann hatte eine möglichst zügige Abwicklung versprochen: "Wir werden für unseren Teil die Fristen schon aus Gründen der Planungssicherheit bestimmt nicht voll ausreizen." Der Termin für die Verhandlung unter dem Vorsitz von Goetz Eilers steht nunmehr mit dem 6. August fest.

Die Eintracht ist mit ihren Fans geschlagen.

Hans E. Lorenz

Wegen drei Fällen unsportlichen Verhaltens von Eintracht-Fans dürfen nach dem Urteil des Sportgerichts bei der Partie gegen Leverkusen nur 15.000 Heim- und bis zu 5000 Gästefans ins Stadion. Die Stehplatzbereiche müssen geschlossen bleiben. Public Viewings auf dem Stadion- oder Vereinsgelände sind auch untersagt. Zudem muss der Aufsteiger eine Geldstrafe in Höhe von 50.000 Euro zahlen. Die Hessen haben bereits 26.000 Dauerkarten verkauft, etliche Fans verpassen dennoch das erste Spiel.

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"Die Verhandlung hat die Verzweiflung eines Vereins gezeigt, der mehr als andere tut, qualifiziertes Personal und Teilerfolge hat, aber Ausschreitungen nicht verhindern kann. Die Eintracht ist mit ihren Fans geschlagen", meinte Lorenz. Zumindest der Vorwurf eines nicht ausreichenden Ordnungsdienstes wurde fallen gelassen.

Das DFB-Sportgericht hatte die Vorkommnisse in den Spielen der Hessen in der vergangenen Zweitliga-Saison bei Alemannia Aachen, beim Karlsruher SC und gegen 1860 München geahndet. In Aachen hatten Frankfurter Zuschauer eine abgebrochene Sitzschale, eine Leuchtrakete und einen gefüllten Bierbecher auf das Spielfeld geworfen sowie bengalische Feuer gezündet. Nach dem Heimspiel gegen München waren einige Anhänger des Aufsteigers - teilweise mit Leuchtfeuer in den Händen - auf den Platz gelaufen. In Karlsruhe waren etwa 400 Frankfurter Zuschauer in den Eingangsbereich gestürmt, zudem war eine große Menge Pyrotechnik gezündet worden.