Der KSC ist hart bestraft worden. Den Zuschauerausschreitungen nach dem Relegationsrückspiel vom 14. Mai, bei denen über 70 Personen verletzt worden waren, folgte nun in einer mündlichen Verhandlung vor dem DFB-Sportgericht der Urteilsspruch: Der Wildpark muss einmal leer bleiben und als Kulisse für ein „Geisterspiel“ herhalten.
Die DFB-Richter folgten dabei dem Antrag des Kontrollausschusses des Verbandes und griffen mit voller Härte durch. "Das Urteil hat generalpräventive Bedeutung. Zuschauerausschreitungen haben an Zahl und Umfang erheblich zugenommen. Eine Geldstrafe oder ein Teilausschluss für ein Spiel in der 3. Liga hätten als Strafmaß nicht ausgereicht", erläuterte der Vorsitzende des Sportgerichtes, Hans E. Lorenz, den Spruch des Gremiums.
Karlsruhe legte umgehend Einspruch ein und darf nun hoffen, zum ersten Heimspiel der kommenden Drittliga-Saison am 28. Juli gegen Halle doch die Fans im Wildparkstadion begrüßen zu können. Der Ausschluss der Zuschauer kann erst erfolgen, wenn das Urteil voll rechtskräftig ist. Durch den KSC-Einspruch zieht sich dies aber noch auf unbestimmte Zeit hin. Der Präsident der Badener, Ingo Wellenreuther, zeigte sich diesbezüglich optimistisch: "Es bleibt zwar nach diesem Urteil bei einem Zuschauerausschluss, aber wir haben wahrscheinlich das Spiel gegen Halle gerettet".
Die stringente und kompromisslose Haltung des DFB-Sportgerichtes kann unter Umständen auch als Indiz für den Ausgang der noch anhängigen Verhandlungen gedeutet werden. Gleich eine Reihe von Profivereinen der ersten und zweiten Bundesliga hatte Widerspruch gegen Strafanträge des DFB-Kontrollausschusses eingelegt. Fortuna Düsseldorf wehrt sich noch nach dem Platzsturm der eigenen Fans im Aufstiegsspiel gegen Hertha BSC gegen ein drohendes Geisterspiel beim Derby gegen Borussia Mönchengladbach. Eintracht Frankfurt, der 1. FC Köln und Hertha BSC kämpfen noch gegen den drohenden Teilausschluss der eigenen Anhänger zum Start in die Saison 2012/13 an.