"Diese Entscheidung ist uns sicher nicht leicht gefallen", äußerte sich Werner Gegenbauer, Präsident von Hertha BSC, "allerdings mussten wir bei den nicht gegebenen Erfolgschancen abwägen, ob ein weiterführendes Verfahren Hertha BSC gedient hätte. Dies ist aus unserer Sicht nicht der Fall. Auch das Meinungsbild auf der Mitgliederversammlung zu diesem Thema war schließlich eindeutig."
Die finale Entscheidung basiert auf dem gründlichen Studium und der Analyse der Urteilsbegründung. Zudem ließen die Hauptstädter eine juristische Expertise anfertigen. Die Rechtsexperten von Hertha BSC kommen zu dem Schluss, dass ein Einspruch gegen das Urteil vor dem Schiedsgericht formell zulässig, die Erfolgsaussichten jedoch nicht gegeben wären.
Aus diesem Grund nimmt Hertha BSC nach eingehender, reiflicher Überlegung davon Abstand, das ständige Schiedsgericht des DFB anzurufen und tritt somit den Weg ins Unterhaus an.