Bundesliga

Einspruch gegen Maik-Franz-Urteil

Sportgericht tagt nächste Woche

Einspruch gegen Maik-Franz-Urteil

Findet die 3000-Euro-Strafe nicht gerechtfertigt: Maik Franz von Eintracht Frankfurt.

Findet die 3000-Euro-Strafe nicht gerechtfertigt: Maik Franz von Eintracht Frankfurt. imago

Franz hatte nach der knappen Niederlage in der vergangenen Woche in der BayArena Referee Sippel in mehreren Interviews heftig kritisiert. "So langsam reicht's. Diese krassen Fehlentscheidungen müssen aufhören", wetterte der frühere Karlsruher unter anderem und sprach insbesondere einen Tritt seines Gegenspieler Tranquillo Barnetta in der 67. Minute an. "Barnetta tritt mir mit voller Wucht in den Oberschenkel. Das war eine ganz klare Tätlichkeit und ein klarer Elfmeter." Der als Raubein bekannte Franz führte zudem aus: "Wenn ich so was mache, dann ist das Geschrei groß. Dann heißt es wieder: 'der Franz, der Rüpel, der Bad Boy'."

Das DFB-Sportgericht störte sich vor allem an einem Sportschau-Interview, in dem Franz das Wort "betrogen" benutzte und sah die Aussagen des Eintracht-Profis als unsportliches Verhalten an. "Wir wurden letzte Woche betrogen, jetzt kriegen wir keinen Elfmeter, gegen Hannover wird keine Rote Karte gegen den Gegner gegeben, so langsam ist mal gut und so langsam müssen die Schiedsrichter auch bei uns die Augen richtig aufmachen", sagte er wörtlich. Nach kicker-Recherchen hat sich Franz dafür schriftlich beim Schiedsrichter entschuldigt und beim DFB hinterlegt, dass er das Wort "betrogen" nicht im strafrechtlichen Sinne benutzt habe. Nun will er erreichen, dass die Geldstrafe niedriger ausfällt. Michael Ebert