2. Bundesliga

Hertha kündigt Einspruch an, Dresden akzeptiert Strafe

Köln und Düsseldorf kündigen umgehend Einspruch an

Hertha kündigt Einspruch an, Dresden akzeptiert Strafe

Schwarzer Rauch zum Erstliga-Abschied in Köln.

Schwarzer Rauch zum Erstliga-Abschied in Köln. imago

Am schlimmsten erwischte es im Einzelrichterverfahren durch den Vorsitzenden Hans E. Lorenz die Düsseldorfer: Die Fortuna soll nach dem Urteilsspruch das Derby gegen Borussia Mönchengladbach unter Ausschluss der Öffentlichkeit austragen. Darüber hinaus wurde eine Geldstrafe in Höhe von 100.000 Euro verhängt. Via Website kündigten die Rheinländer umgehend einen erneuten Einspruch an.

In das Urteil flossen gleich fünf Fälle von unsportlichem Verhalten der Anhänger ein. Außer dem vorzeitigen Platzsturm im Relegations-Rückspiel gegen Hertha BSC Berlin, der eine gut zwanzigminütige Unterbrechung nach sich zog, wurde das Abbrennen von Pyrotechnik im Stadion am gleichen Tag geahndet. Auch im Hinspiel sowie in den Zweitliga-Partien in Fürth und gegen Duisburg kamen Feuerwerkskörper zum Einsatz. Gegen Duisburg drangen nach Schlusspfiff zudem Anhänger des Heimvereins in den Innenraum ein. Im Heimspiel gegen den FC St. Pauli war ein gefüllter Plastikbecher in Richtung des Schiedsrichter-Assistenten geworfen worden.

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Relegations-Gegner Hertha BSC erwischte es für drei verschiedene Vergehen. Während des Heimspiels gegen Freiburg wurden ebenso Knallkörper gezündet wie im Relegations-Hinspiel gegen Düsseldorf. Bengalische Feuer und ein Rauchkörper kamen beim gleichen Spiel zudem im Düsseldorfer Zuschauerblock zum Einsatz. Im Verlauf des Relegations-Rückspiels warfen Berliner Zuschauer außerdem eine Vielzahl von Feuerwerks- und Knallkörpern auf das Spielfeld.

Dafür müssen auch die Berliner neben einer Geldstrafe (50.000 Euro) den Kartenverkauf für die erste Heimbegegnung der neuen Spielzeit einschränken. Für die Partie gegen den SC Paderborn dürfen entsprechend nur 15.000 Karten an eigene Anhänger und 5.000 Tickets an Gästefans verkauft werden. Wie bei allen Schiedssprüchen gilt auch in diesem Fall: Stehplatzbereiche müssen geschlossen bleiben, alle Karten müssen personalisiert im Vorverkauf absetzt werden.

Hertha-Pressesprecher Peter Bohmbach kündigte am Freitag den Einspruch der Berliner an. Damit geht der Fall nun vor das DFB-Bundesgericht.

Der Strafrahmen ist unangemessen und vollkommen überzogen.

Claus Horstmann, Vorsitzender der Geschäftsführung des 1. FC Köln

Köln wurde für das Verhalten seiner Anhänger in der Endphase des letzten Bundesliga-Spiels gegen den FC Bayern bestraft. Damals war auf der Tribüne Rauchpulver entzündet worden, das den Fanblock in schwarzen Qualm gehüllt hatte. Nach Spielschluss waren zudem Kölner Fans über die Zäune geklettert und auf das Spielfeld gelaufen.

Als Konsequenz darf der FC für das erste Heimspiel der neuen Zweitligasaison gegen Aufsteiger SV Sandhausen nur 20.000 Sitzplatzkarten verkaufen, 5.000 davon an Anhänger des Gastvereins. Außerdem wird eine Geldstrafe von 50.000 Euro fällig.

Claus Horstmann, der Vorsitzende der FC-Geschäftsführung, bezeichnet das Urteil als inakzeptabel: "Der Strafrahmen ist unangemessen und vollkommen überzogen, erst recht, weil bei dem Vorfall niemand zu Schaden gekommen ist. Dem 1. FC Köln droht ein wirtschaftlicher Schaden von rund 500.000 Euro." Der 1. FC Köln werde deshalb Einspruch einlegen und in die nächste Instanz gehen.

Freie Plätze auch in Dresden

Beim FSV Frankfurt ging die Werbebande vor dem Dresdner Block zu Bruch.

Beim FSV Frankfurt ging die Werbebande vor dem Dresdner Block zu Bruch. imago

Für Zwischenfälle in zwei Begegnungen wurde Dynamo Dresden bestraft. Während des Heimspiels gegen den TSV 1860 München hatten Dresdner Zuschauer mehrere teilweise gefüllte Plastikbecher in Richtung des Schiedsrichter-Assistenten geworfen. Vor der Auswärtspartie beim FSV Frankfurt durchbrachen Dynamo-Anhänger die Einlasskontrolle, nach dem Abpfiff drangen Anhänger in den Innenraum vor, wo Werbebanden beschädigt sowie Feuerwerkskörper gezündet wurden.

Auch die Dresdner müssen nun ein Heimspiel vor nur teilweise gefüllten Rängen bestreiten. Im ersten Saison-Heimspiel gegen 1860 München dürfen demnach nur 16.000 Zuschauer ins Stadion, davon 3.000 Gästefans. Außerdem verhängte das Sportgericht eine Geldstrafe in Höhe von 30.000 Euro.

Im Gegensatz zu den anderen drei Klubs haben sich die Sachsen mit den Sanktionen aber abgefunden: "Das Urteil ist sehr hart, aber wir akzeptieren es", sagte Geschäftsführer Christian Müller am Freitag. Der finanzielle Schaden für Dynamo Dresden liegt nach Angaben von Müller zwischen 250.000 und 300.000 Euro. "Der Rufschaden ist da noch nicht mitgerechnet. Das Urteil ist nicht zielführend, es löst das eigentliche Problem nicht", erklärte der Geschäftsführer am Freitag.