Im dritten Sportgerichtsurteil des Jahres 2016 ist Eintracht Frankfurt wegen der Vorkommnisse beim DFB-Pokalspiel in Magdeburg zu zwei Zuschauerteilausschlüssen in den Heimspielen gegen Bayern München und FC Ingolstadt (DFB-Pokal) verurteilt worden. Außerdem muss der Verein zur Rückrunde eine personalisierte Kartenvergabe für Auswärtsspiele einführen.