Bundesliga

Carro sieht 50+1-Verfahren von Hopps Rückgabe nicht berührt

DFL-Führung informiert Klubs am Freitag

Carro sieht 50+1-Verfahren von Hopps Rückgabe nicht berührt

Fernando Carro, der Sprecher der Bayer-Geschäftsführung, sieht "eine individuelle Entscheidung von Herrn Hopp".

Fernando Carro, der Sprecher der Bayer-Geschäftsführung, sieht "eine individuelle Entscheidung von Herrn Hopp". IMAGO/Sven Simon

Wenn die interimistische DFL-Führung aus Axel Hellmann und Oliver Leki an diesem Freitag bei der Mitgliederversammlung über den mit dem Bundeskartellamt ausgehandelten Kompromiss in Sachen 50+1 informiert, dann wird ein neuer Aspekt zur Sprache kommen: Hopps Rückgabe der Stimmenmehrheit, die dem Software-Milliardär 2015 per Förderausnahme gewährt wurde.

Ein heißes Eisen sind die Förderausnahmen von 50+1 - die Regel soll sicherstellen, dass im Zweifel der Mutterverein das letzte Wort hat - seit jeher. Der Bayer-Konzern hält eine solche in Leverkusen, die Volkswagen AG beim VfL Wolfsburg und eben Hopp, jeweils nach ausreichend lange währenden und hohen Unterstützungen. Den Antrag von Hannover-96-Geschäftsführer Martin Kind dagegen lehnte das DFL-Präsidium mit Verweis auf Nichterfüllung der "erheblichen Förderung" anno 2018 ab. Später in dem Jahr regte der Ligaverband eine Prüfung von 50+1 durch das Bundeskartellamt an.

Basteln an einer pragmatischen Lösung

Nun steht dieses Verfahren kurz vor dem Abschluss. Bei einem Treffen im Dezember in Bonn, bei dem die Liga-Delegation von Leki angeführt wurde, kam man offenbar in zentralen Fragen überein, allenfalls an Details muss noch gefeilt werden. Die Behörde hatte zuvor mitgeteilt, dass sie 50+1 zwar für eine Wettbewerbsbeschränkung halte, diese aber ob sportpolitischer Ziele in ihren Augen zulässig sei. Kritisiert hatte sie die Ausnahmen. Seitdem bastelt man an einer pragmatischen Lösung.

Im nächsten Schritt wäre nun das DFL-Präsidium gefragt, den Kompromiss in Form zu gießen und entsprechende Verpflichtungszusagen bei den 36 Gesellschaftern der Liga und im Speziellen dem Ausnahme-Trio für bestimmte Auflagen einzuholen: Etwa die Nichtmöglichkeit eines Standortwechsels, wie er beispielsweise im Franchise-Sportsystem der USA möglich ist, oder die Garantieabgabe für den Einfluss des Muttervereins. Das Kartellamt würde im nächsten Schritt 50+1 und die Ausnahmen anerkennen. Weitere Sonderfälle sollten ausgeschlossen werden.

Auch der Kompromiss birgt Diskussionsstoff

Ob sich Hasan Ismaik, Investor beim TSV 1860 München, oder Martin Kind damit abfinden? Der Hörgeräte-Millionär hatte jüngst bereits auf das europäische Kartellrecht verwiesen. Und ein weiterer Punkt wirkt zumindest diskutabel: Kartellamts-Präsident Andreas Mundt hatte öffentlich, mal mehr, mal weniger verklausuliert, auch das Konstrukt bei RB Leipzig hinterfragt. Doch dass die aktuellen Lösungsansätze die offenkundige Umgehung von 50+1 in Sachsen thematisieren, wäre bis dato zumindest nicht bekannt. Auch der Kompromiss birgt also Diskussionsstoff.

Hopp hat alle überrascht

Doch zurück zu Hopps Rückgabe der Stimmenmehrheit, aus der mancher nun erhöhten Druck für die beiden anderen Ausnahmen, Wolfsburg und Bayer, lesen will. Ist dem so? Weder der VfL noch das Kartellamt möchten sich auf Anfrage äußern. Allerdings hat Hopps Schritt alle mit dem Prüfverfahren näher Betrauten nach kicker-Recherchen überrascht. Ein Zusammenhang also scheint nicht zu bestehen. Entsprechend sagt auch Fernando Carro, der Sprecher der Bayer-Geschäftsführung: "Das ist eine individuelle Entscheidung von Herrn Hopp und der TSG Hoffenheim, die an dem laufenden Prozess und seiner Notwendigkeit nichts ändert. Wir sind zuversichtlich, das Thema bald und für alle Beteiligten zufriedenstellend gelöst zu haben."

Neben der Rückkehr der TSG zu 50+1 bedeutet Hopps Rückgabe der Stimmenmehrheit an den Mutterverein übrigens auch ein formales Einhalten der UEFA-Regeln zu Mehrfachbeteiligungen an Vereinen. Die Statuten der Konföderation nämlich verbieten es einer natürlichen oder juristischen Person, entscheidenden Einfluss auf mehr als einen an UEFA-Wettbewerben teilnehmendem Klub auszuüben. Hopp hält über die ihm zuzurechnende Hobra GmbH & Co. KG 51 Prozent am portugiesischen Klub Academico de Viseu. Akut allerdings wäre die Gefahr eines Verstoßes gegen UEFA-Statuten nicht, die TSG steckt bekanntermaßen im Bundesliga-Abstiegskampf. Und Viseu ist noch Zweitligist, wenngleich der Verein auf Rang drei liegend gute Aufstiegschancen hat.

Benni Hofmann