Schon am 2. Januar beenden die erste und zweite Bundesliga ihre kurze Winterpause wieder. Doch etwaige Neuverpflichtungen dürfen an jenem Wochenende noch nicht eingesetzt werden, sondern erst ab dem 8. Januar, dem Auftakt des 15. Spieltags.
Wie die DFL am Mittwoch mitteilte, hat das mit den Vorgaben der "Lizenzordnung Spieler" zu tun, nach denen die Frist zur Erteilung einer Spielerlaubnis für die Spieltage Samstag, Sonntag und Montag der vorhergehende Freitag ist. Während der anstehenden Transferperiode (2. Januar bis 1. Februar) könne dies jedoch frühestens mit Blick auf den 15. Spieltag umgesetzt werden.
Außerdem erhalten Neuzugänge eine Spielerlaubnis erst, wenn sie die im DFL-Hygienekonzept je nach Pandemie-Level vorgegebene Anzahl an Coronatests im dort festgelegten Abstand mit jeweils negativem Befund absolviert haben.
Während der kurzen Winterpause müssen alle Erst- und Zweitligaprofis jeweils zwei PCR-Testungen innerhalb einer Woche bei einem Abstand von maximal fünf Tagen vornehmen lassen. Sollten Klubs ihren Trainingsbetrieb für länger als fünf Tage unterbrechen, sind im Anschluss noch vor dem ersten Mannschaftstraining jeweils zwei negative Tests mit einem Abstand von mindestens 24 Stunden erforderlich.