2. Bundesliga

Vergleich bei Kündigungsschutzklage von Peer Jaekel gegen 1860 München

München: Widerspruch noch möglich

Vergleich bei Kündigungsschutzklage von Jaekel gegen 1860

Peer Jaekel (l.) mit dem damaligen Münchner Sportdirektor Thomas Eichin

Peer Jaekel (l.) mit dem damaligen Münchner Sportdirektor Thomas Eichin picture alliance

Allerdings kann der Vergleich von beiden Partien bis Mittwoch widerrufen werden, dann würde am 29. Juni ein Urteilsspruch folgen. "Das ist für alle Beteiligten eine vernünftige und faire Lösung", sagte Jaekel dem kicker: "Ich bin erleichtert, dass die Situation vorbei ist, das wünscht man niemanden."

Bei der ersten Anhörung im März hatte der Rechtsvertreter der Löwen als Begründung für die fristlose Kündigung die in den Augen des Klubs mangelnde Sorgfaltspflicht bei der Verpflichtung von Sebastian Boenisch herangezogen. Der Abwehrspieler, der vor einigen Jahren einen Knorpelschaden im Knie erlitten hatte und sich kurz nach seiner Vertragsunterschrift eine Muskelverletzung zuzog, war zu diesem Zeitpunkt Stammspieler unter Trainer Vitor Pereira. Allerdings hatte der zuständige Richter bereits angedeutet, dass er diesen Kündigungsgrund für nicht zulässig hält.

Eine gütliche Einigung wurde damals dennoch nicht erreicht. Während Jaekels Anwalt eine Abfindung in Höhe von zwei Dritteln der Monatsgehälter bis zum ursprünglichen Vertragsende 2018 vorschlug, war die Gegenseite zunächst nur dazu bereit, drei weitere Monatsgehälter bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses im Falle einer regulären Kündigung zu zahlen.

Patrick Kleinmann