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Verdacht auf schwere Steuerhinterziehung: Durchsuchung beim DFB

200 Beamte im Einsatz - Keller will kooperieren

Verdacht auf schwere Steuerhinterziehung: Durchsuchung beim DFB

Am Mittwoch wurden Geschäftsräume des DFB durchsucht.

Am Mittwoch wurden Geschäftsräume des DFB durchsucht. imago images

Wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung in besonders schweren Fällen hat die Staatsanwaltschaft Frankfurt/Main am Mittwoch die Geschäftsräume des DFB sowie Privatwohnungen von DFB-Verantwortlichen durchsucht.

Insgesamt waren rund 200 Beamte an den Maßnahmen in Hessen, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Rheinland-Pfalz beteiligt, teilte die Staatsanwaltschaft Frankfurt mit. Dabei gehe es um Einnahmen aus der Bandenwerbung von Heimländerspielen der deutschen Nationalmannschaft aus den Jahren 2014 und 2015.

"Die wegen des Verdachts der fremdnützigen Hinterziehung von Körperschafts- und Gewerbesteuern in besonders schweren Fällen geführten Ermittlungen richten sich gegen sechs ehemalige bzw. gegenwärtige Verantwortliche des DFB", so die Staatsanwaltschaft, ohne Namen zu nennen.

Keine Bandenwerbung für Konkurrenten von Generalsponsor und -ausrüster?

"Ihnen wird zur Last gelegt, Einnahmen aus der Bandenwerbung von Heimländerspielen der Fußball-Nationalmannschaft aus den Jahren 2014 und 2015 bewusst unrichtig als Einnahmen aus der Vermögensverwaltung erklärt zu haben." Damit sei der DFB einer Besteuerung in Höhe von etwa 4,7 Millionen Euro entgangen.

Im Kern geht es bei den Vorwürfen um einen Passus in einem am 11. Dezember 2011 zwischen dem DFB und Infront geschlossenen Vertrag, in dem sich die Schweizer Vermarktungsagentur auf Wunsch des DFB dazu verpflichtet haben soll, keine Rechte an der Bandenwerbung bei Heimländerspielen der Nationalmannschaft an Konkurrenten des damaligen Generalsponsors (Mercedes) und Generalausrüsters (Adidas) zu vergeben.

Ermöglichten die Verdächtigten dem DFB "einen Steuervorteil von großem Ausmaß"?

Dadurch soll der DFB trotz der Verpachtung der Rechte über seine Sponsorenverträge aktiv bei der Vergabe der Bandenwerbeflächen mitgewirkt haben. Die Einnahmen hätten daher nach Ansicht der Staatsanwaltschaft nicht der steuerfreien Vermögensverwaltung, sondern dem steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb zugeordnet werden müssen.

"Nach den bisherigen Ermittlungen besteht der Verdacht, dass die Beschuldigten von dieser steuerlichen Unrichtigkeit wussten, sie aber bewusst wählten, um dem DFB hierdurch einen Steuervorteil von großem Ausmaß zu ermöglichen", erklärte Oberstaatsanwältin Nadja Niesen in der Pressemitteilung.

Keller: DFB will "vollumfänglich kooperieren"

DFB-Präsident Fritz Keller erklärte am Mittwoch bei der Bundespressekonferenz in Berlin, "dass wir vollumfänglich kooperieren werden in der Angelegenheit". Er sei im September 2019 "auch für eine Öffnung und für eine vollkommene Transparenz" angetreten, "und eigentlich kann ich eine staatliche Unterstützung in den Untersuchungen nur begrüßen". Er müsse sich erst einmal einen Überblick verschaffen, Fachleute kontaktieren und bei der Staatsanwaltschaft nachfragen.

In einer kurzen Stellungnahme am Nachmittag sagte der DFB "den Ermittlern bei der Klärung der im Raum stehenden Vorwürfe Kooperation zu. Die Staatsanwaltschaft teilte dem DFB im Rahmen der Durchsuchungen mit, dass sich die Ermittlungen auf den Verdacht von Steuerstraftaten beschränken."

Infront: "Von diesen Ermittlungen nicht betroffen"

Erst in diesem Sommer hatte der DFB die Zusammenarbeit mit seiner langjährigen Vermarktungs-Agentur Infront nach fast 40 Jahren beendet. Nach einer Untersuchung des Beratungsunternehmens Esecon hatte der DFB Infront unter anderem "unrechtmäßige Einflussnahmen auf DFB-Vertreter" vorgeworfen, was Infront zurückwies. Die Agentur hatte bis 2018 den Auftrag, Bandenwerbepartner für Spiele der Nationalelf zu beschaffen. Esecon zufolge habe Infront 2013 vom DFB den Zuschlag für das Geschäft erhalten, obwohl ein Konkurrent bis zu 18 Millionen Euro mehr geboten habe.

Am Mittwochnachmittag teilte Infront, "von diesen Ermittlungen nicht betroffen" und auch nicht "von den Ermittlungsbehörden kontaktiert" worden zu sein. "Es fanden weder in Geschäftsräumlichkeiten von Infront noch in Privatwohnungen von gegenwärtigen und ehemaligen Infront-Verantwortlichen Hausdurchsuchungen statt." Und: "Die steuerliche Deklaration von Einnahmen aus Vermarktungsverträgen ist Sache des Empfängers, also des ursprünglichen Rechtehalters DFB. Infront hat keine Kenntnis darüber, wie die betreffenden Einnahmen aus Bandenwerbeverträgen auf Seiten des DFB steuerlich behandelt wurden."

jpe/dpa

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