22. April 2014: Die DFL entscheidet in erster Instanz über Lizenzvergabe und etwaige noch zu erfüllende Bedingungen der Kandidaten.
29. April 2014: Die Antragsteller haben bis zu diesem Datum Zeit, gegen die Erstentscheidungen Beschwerde einzulegen.
7. Mai 2014 (voraussichtlich): Zweite Runde der Lizenzentscheidung durch die DFL.
12. Mai 2014 (voraussichtlich): Innerhalb von fünf Tagen nach der in zweiter Instanz ergangenen Lizenzentscheidung können die Antragsteller gegen diese Beschwerde eingelegen.
15. Mai 2014: Tagung des Lizenzierungsausschusses, der über die in zweiter Runde eingegangenen Beschwerden entscheidet.
28. Mai 2014: Finale Entscheidung durch den Lizenzierungsausschuss über eventuell erforderliche Bedingungserfüllungen und die Vergabe der Lizenzen.