2. Bundesliga

DFB-Sportgericht bestraft Hannover 96 für Vorfälle in acht Spielen

Nach mündlicher Verhandlung am Freitag

Satt sechsstellig: DFB bestraft Hannover 96 für Vorfälle in acht Spielen

Protest der Fans in Hannover führten im Januar zu einer Spielunterbrechung in der Partie gegen Nürnberg um Torwart Carl Klaus.

Protest der Fans in Hannover führten im Januar zu einer Spielunterbrechung in der Partie gegen Nürnberg um Torwart Carl Klaus. IMAGO/Noah Wedel

Wie eine mündliche Verhandlung am DFB-Campus in Frankfurt am Main am Freitag ergab, muss Hannover 96 wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger in acht Spielen eine Geldstrafe in Höhe von insgesamt 289.500 Euro begleichen. Dem niedersächsischen Zweitligisten wird dabei nachgelassen, "ein Drittel dieses Betrags für präventive, sicherheitstechnische Maßnahmen zu verwenden", heißt es von Seiten des Verbands. Das muss 96 bis Jahresende nachweisen können, sonst gibt es diesen Nachlass nicht.

Im Detail ging es bei der Verhandlung um Ligaspiele am 16. Dezember 2023 in Kiel, am 9. Februar dieses Jahres beim Hamburger SV, eine Woche später beim Spiel in Hannover gegen Fürth, am 24. Februar in Osnabrück sowie am 16. März in Hannover gegen Kaiserslautern.

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Zudem wurden die Vorkommnisse im Rahmen der Protest-Aktionen gegen einen möglichen DFL-Investor in den Rückrundenpartien bei der SV Elversberg am 20. Januar, gegen den 1. FC Nürnberg am 26. Januar und gegen den FC Hansa Rostock am 4. Februar "zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung mit den Verfahren verbunden", schreibt der DFB.

Allein 150.000 Euro für das FCK-Spiel

Für die Vorkommnisse in Elversberg etwa wurde einer Geldstrafe in Höhe von 2.500 Euro verhängt, die Geldstrafe für die Vorkommnisse im Spiel gegen Nürnberg beträgt 5.000 Euro, die Geldstrafe für das Spiel gegen Rostock 15.000 Euro. Besonders teuer wurde das Fehlverhalten im Spiel gegen den FCK - 150.000 Euro.

Diverse Vergehen wurden geahndet. Das Werfen verschiedener Gegenstände, unter anderem Schokolade, Tennis-, Golfbälle und Flummis. Das Zünden pyrotechnischer Gegenstände sowie massive Sachbeschädigungen in Sanitäranlagen. Darüber hinaus zeigten Hannoveraner Fans in einem Fall "drei Banner mit verunglimpfenden und menschenverachtenden Inhalt, insbesondere ein Banner mit dem Bild von Martin Kind (Präsident der 96er, Anm. d. Red.) in einem Fadenkreuz".

Wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Falles und zur ordnungsgemäßen Aufklärung des Sachverhaltes hatte das DFB-Sportgericht auf Antrag des DFB-Kontrollausschusses eine mündliche Verhandlung angeordnet, so der Verband. Gegen die Urteile vom Freitag kann Hannover 96 binnen einer Woche Berufung einlegen und vor das DFB-Bundesgericht ziehen.

aho

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