eSport

Gericht erklärt Counter-Strike-Lootboxen für "illegal"

Rückzahlung von mehr als 14.000 Euro

Österreichisches Gericht erklärt Counter-Strike-Lootboxen für "illegal"

Wieder ein Urteil gegen Lootboxen in Österreich.

Wieder ein Urteil gegen Lootboxen in Österreich. imago images/Newspix

Bezüglich der Lootboxen in FIFA respektive EA SPORTS FC 24 gibt es bereits zwei Urteile in Österreich. Als "illegal" wurden diese sowohl in Wien als auch in Hermagor eingestuft. Sony, über dessen Store die Zahlungsabwicklung läuft, musste Geld an die Kläger zurückzahlen.

Nun gibt es auch ein Urteil über die Lootboxen in Counter-Strike. Einen Prozess vor einem Gericht in der Steiermark verlor die Valve Corporation. Diese betriebt nicht nur die PC-Plattform Steam, sondern ist auch Entwickler und Publisher des Shooters.

Lootboxen als Glücksspiel eingestuft - Zahlungen "rückforderbar"

Wie beim Prozess um EA SPORTS beziehungsweise Sony argumentierten die Wiener Kanzlei Salburg und der Prozessfinanzierer Padronus, dass es sich bei den Lootboxen in Counter-Strike um illegales Glücksspiel handelt. Das Gericht erkannte dies an und schlussfolgerte, dass "das inhaltliche Ergebnis der 'Weapon Cases' vom Zufall abhängig" sei und damit "eine vermögenswerte Leistung im Sinne des österreichischen Glücksspielgesetzes" darstelle, heißt es in der Pressemitteilung des Prozessfinanzierers.

Eine Gewinnerzielung sei möglich, da "die Skins auf einem Zweitmarkt, zum Beispiel auf Steam, gehandelt würden". Folglich handle es sich um Glücksspiel: "Da Valve keine Glücksspiel-Konzession besitzt, sind die zwischen ihr und dem Kläger abgeschlossenen Verträge nichtig und die geleisteten Zahlungen rückforderbar".

Genau das wurde gemacht, weshalb Valve einem Kunden insgesamt 14.096,58 Euro zurückzahlen muss. Allerdings ist das Urteil noch nicht rechtskräftig. Jedoch sieht Padronus-Geschäftsführer Richard Eibl gute Chancen: "Selbst wenn die Valve Corporation Berufung einlegt, wovon wir nicht ausgehen, stehen ihre Chancen extrem schlecht, denn wir haben bereits in zweiter Instanz in derselben Rechtsfrage gegen Electronic Arts und Sony gewonnen".

svg

FC 24: Neue Gesichter unterm Baum - Mathys Tel & Co. zu erkennen