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Drei Jahre Haft für gedopte Sportler

Neues Gesetz: Harte Strafen für Hintermänner

Drei Jahre Haft für gedopte Sportler

Allein der Besitz ist künftig strafbar: Das neue Dopinggesetz kommt 2015.

Allein der Besitz ist künftig strafbar: Das neue Dopinggesetz kommt 2015. picture alliance

Doping-Ärzten und anderen Hintermännern drohen danach noch härtere Strafen als den Athleten. Der Gesetzentwurf sieht eine Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren vor, wenn jemand "die Gesundheit einer großen Zahl von Menschen gefährdet". Das Gleiche gilt, falls durch das Doping schwere gesundheitliche Schäden riskiert werden oder gar der Tod des Sportlers. Strafverschärfend wirkt sich außerdem aus, wenn der Sportler minderjährig ist.

Die Befugnisse der Sportgerichtsbarkeit, die Sportler bei Dopingverdacht für Wettkämpfe sperren kann, werden durch das Gesetz nicht angetastet. Der Gesetzentwurf soll voraussichtlich im kommenden April vom Kabinett verabschiedet werden. Wettbetrug und Manipulation von Sportwettkämpfen - zwei Punkte, die besonders für den Fußball wichtig sind - werden in diesem Gesetz nicht geregelt. (dpa)