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Urteil: Zwanziger darf Katar "Krebsgeschwür" nennen

Ex-DFB-Präsident siegt vor Gericht

Urteil: Zwanziger darf Katar "Krebsgeschwür" nennen

Erfolg vor Gericht: Dr. Theo Zwanziger (hier beim Termin Anfang Februar).

Erfolg vor Gericht: Dr. Theo Zwanziger (hier beim Termin Anfang Februar). picture alliance

"Ich habe immer klar gesagt, dass Katar ein Krebsgeschwür des Weltfußballs ist", hatte Zwanziger in einem Interview mit dem Hessischen Rundfunk am 2. Juni 2015 gesagt. Dagegen hatte die QFA auf Unterlassung geklagt.

Das Düsseldorfer Landgericht erklärte nun, dass es sich bei der von Zwanziger gewählten Bezeichnung "Krebsgeschwür" zwar um eine Beleidigung im Sinne des Strafgesetzbuchs handle, diese aber durch die grundrechtlich geschützte Freiheit der Meinungsäußerung gerechtfertigt sei. Diesen Standpunkt hatte das Gericht Anfang Februar in seiner "vorläufigen Bewertung" bereits angedeutet .

Zwanziger habe die Aussage getätigt, um eine "öffentliche Debatte über die Vergabe der Fußball-WM 2022 nach Katar anzuregen und Vergabeentscheidung zu kritisieren" und nicht, wie von der QFA dargestellt, um von eigenem Fehlverhalten abzulenken. Das Gericht hielt fest: "Der Vergleich der Klägerin mit einem Krebsgeschwür übersteige (noch) nicht die Grenze der Erforderlichkeit und Angemessenheit und sei keine Schmähkritik. Es habe nicht die öffentliche Diffamierung der Qatar Football Association, sondern die Rechtmäßigkeit und Überprüfung der Vergabeentscheidung für die Fußballweltmeisterschaft 2022 in Katar im Vordergrund gestanden."

Die QFA, vertreten durch die Kanzlei Bub & Gauweiler, wird gegen das Urteil in Berufung gehen. Dies teilte die Kanzlei in einer Presseerklärung mit.

ski