Regionalliga

Abbruch in Mannheim: Uerdingen kann jubeln

Das sagt die DFB-Rechts- und Verfahrensordnung

Abbruch in Mannheim: Uerdingen kann jubeln

Jubelte bereits über den Aufstieg: Uerdingens Christopher Schorch.

Jubelte bereits über den Aufstieg: Uerdingens Christopher Schorch. imago

Es lief die 82. Minute, als das Chaos im Relegationsrückspiel zwischen Waldhof Mannheim und dem KFC Uerdingen im Mannheimer Carl-Benz-Stadion begann. Immer wieder wurde im Mannheimer Fanblock Pyrotechnik gezündet, zudem landeten Böller und Leuchtkörper auf dem Feld. Schiedsrichter Patrick Ittrich blieb keine andere Wahl, als die Partie zu unterbrechen. Als dann nach rund 25 Minuten beide Mannschaften wieder den Rasen betraten, um die letzten Minuten der Partie zu spielen, wurden sie wieder von Böllern begrüßt. Ittrich brach die Partie daraufhin folgerichtig ab.

Dadurch hat die Partie aber keine Wertung. "Über die Spielwertung muss nun das DFB-Sportgericht entscheiden", hieß es kurz nach der Partie auf der DFB-Website. De jure ist der KFC Uerdingen also noch nicht aufgestiegen.

Jubeln können die Niederrheiner aber trotzdem, denn am Aufstieg wird nicht mehr zu rütteln sein. Denn zu eindeutig sind die entsprechenden Paragrafen in der Rechts- und Verfahrensordnung des DFB. "Trifft eine Mannschaft oder ihren Verein oder beiden ein Verschulden an dem Spielabbruch, ist das Spiel dem oder den Schuldigen mit 0:2-Toren für verloren, dem Unschuldigen mit 2:0-Toren für gewonnen zu werten", heißt es in § 18. Und in § 9a steht ebenso unmissverständlich: "Vereine sind für das Verhalten ihrer... Zuschauer... verantwortlich." So wird es also kommen, alles andere als ein 2:0-Sieg Uerdingens am grünen Tisch, das bereits das Hinspiel mit 1:0 für sich entschieden hatte, ist nahezu ausgeschlossen.

jer/tr

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