Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat die Eintracht wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger in zwei Fällen mit einer Geldstrafe in Höhe von 7000 Euro belegt.
Während des mit 10.805 Zuschauern ausverkauften DFB-Pokalspiels gegen Bundesligist Borussia Dortmund (0:3) am 22. August 2016 wurde im Trierer Zuschauerblock mehrfach Pyrotechnik gezündet. Zudem liefen in der 87. Minute zwei Zuschauer aus dem Trierer Block auf den Platz, weshalb die Begegnung kurzzeitig unterbrochen werden musste. Da der Verein dem Urteil bereits zugestimmt hat, ist es rechtskräftig.