3. Liga

DFB sperrt Aosman - Dynamo will Einspruch einlegen

9000 Euro Geldstrafe nach diversen Vorfällen

DFB sperrt Aosman - Dynamo will Einspruch einlegen

Darf wohl erst Ende Januar wieder ran: Dresdens Offensivmann Aias Aosman.

Darf wohl erst Ende Januar wieder ran: Dresdens Offensivmann Aias Aosman. imago

Trainer Uwe Neuhaus teilte das Strafmaß gegen Aosman am Mittwoch auf der Pressekonferenz vor der Partie gegen Verfolger Sonnenhof Großaspach mit. Der Ex-Regensburger wird wegen einer Szene in der 82. Minute des Münster-Spiels gesperrt, in der er nach einem Foul des Münsteraners Benjamin Schwarz an ihm ein Spucken angedeutet hatte. TV-Aufnahmen belegen das Fehlverhalten. Ob Aosman tatsächlich gespuckt hat, ist jedoch nicht klar zu erkennen. Das Sportgericht spricht dennoch von "krass sportwidrigem Verhalten".

Der Spieler selbst wehrt sich gegen die Vorwürfe: "Ich weiß, dass man bei den Fernsehbildern denkt, dass ich Schwarz von Münster angespuckt habe. Aber es ist nicht so! Ich habe ihn nicht angespuckt", schreibt der Profi auf Facebook.

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Gleichwohl, im droht nun eine Zwangspause bis Ende Januar und ein Fehlen in den Spielen gegen Großaspach, Stuttgart II und Würzburg im alten sowie gegen Erfurt im neuen Jahr. Wenn der angekündigte Einspruch der Dresdner keinen Erfolg haben sollte: Denn am Donnerstag teilte der Verein mit, man werde fristgerecht Einspruch gegen die Sperre einlegen: "Über den Einspruch wird demnächst in einer mündlichen Verhandlung vor dem DFB-Sportgericht in Frankfurt getagt."

Dynamos Sportgeschäftsführer Ralf Minge begründete die Reaktion auf das "aus unserer Sicht zu hohe Strafmaß": "Aias hat in seiner Stellungnahme an den DFB die Szene aus seiner Sicht geschildert und wir sind der Meinung, dass das Sportgericht bei der Urteilsfindung überhaupt nicht auf die Schilderungen unseres Spielers eingegangen ist. Unser Ziel ist es, dass die Sperre für Aias verkürzt wird."

Der Sommer-Neuzugang kam bislang in allen 18 Partien zum Einsatz und war an sieben Toren direkt beteiligt (drei Tore, kicker-Notenschnitt 3,19).

Fehlverhalten in fünf Spielen

Dresden ist inzwischen vom DFB-Sportgericht wegen Fehlverhaltens seiner Fans auch zu einer Geldstrafe von 9000 Euro verurteilt worden. Insgesamt fünf Vorkommnisse wurden dabei sanktioniert; das Urteil ist rechtskräftig. En detail wurden Vorfälle bei den Spielen bei Hansa Rostock am 3. Oktober, bei Holstein Kiel am 24. Oktober, gegen den 1. FC Magdeburg am 31. Oktober und bei Wehen Wiesbaden am 6. November geahndet. Das Abbrennen von Pyrotechnik und Fan-Utensilien, Sachbeschädigungen und das unkontrollierte Überrennen einer Einlasskontrolle in Kiel durch mehrere Dresdner Zuschauer wurden vom Sportgericht aufgezählt.

aho