2. Bundesliga

Geldstrafen für St. Pauli und 1860 München

Mehrfaches Vergehen von Anhängern der Klubs

Geldstrafen für St. Pauli und 1860 München

Der FC St. Pauli wurde zu einer Geldstrafe wegen Verhaltens einzelner Anhänger verurteilt.

Der FC St. Pauli wurde zu einer Geldstrafe wegen Verhaltens einzelner Anhänger verurteilt. imago

Wie der DFB auf seiner Website mitteilt, wurde der FCSP aufgrund zweier Vergehen durch das DFB-Sportgericht zu einer Geldstrafe von 23.000 Euro verurteilt. "Vor und während des Zweitligaspiels gegen Holstein Kiel am 25. Februar 2018 wurde im Bereich der Heimzuschauer wiederholt Pyrotechnik gezündet", heißt es in der Urteilsbegründung. "Zudem brannten Anhänger des FC St. Pauli vor der Zweitligabegegnung beim FC Erzgebirge Aue am 7. April 2018 mehrere pyrotechnische Mittel ab." 8.000 Euro der Geldstrafe kann der Zweitligist "für sicherheitstechnische, infrastrukturelle und gewaltpräventive Maßnahmen verwenden", heißt es seitens des DFB.

Auch der künftige Drittligist 1860 München wurde vom Sportgericht des Verbands verurteilt. Die Löwen müssen eine Geldstrafe von 20.000 Euro leisten, dürfen davon aber 7.000 Euro wie die Kiezkicker in sicherheitstechnische Vorkehrungen investieren.

FC St. Pauli - Vereinsdaten
FC St. Pauli

Gründungsdatum

15.05.1910

Vereinsfarben

Braun-Weiß

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TSV 1860 München - Vereinsdaten
TSV 1860 München

Gründungsdatum

17.05.1860

Vereinsfarben

Grün-Gold. Abteilungsfarben: Weiß-Blau

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1860 München: Vorfälle bei den Aufstiegsspielen

Grundlage der Strafe war das zweimalige Fehlverhalten von Münchner Fans bei den Aufstiegsspielen zwischen dem TSV 1860 und dem 1. FC Saarbrücken. Im Hinspiel waren im Bereich der Münchner Fans "etwa zehn Rauchtöpfe und ein Blinker gezündet", wie der DFB festhält. "In der 60. Minute wurden etwa 20 Bengalische Feuer, drei Rauchtöpfe und eine Rakete im Gästebereich gezündet", heißt es auf der Verbandswebsite weiter. Die Partie war aufgrund der Rauchentwicklung für eine Minute unterbrochen worden.

Auch das mehrfache Zünden von Pyrotechnik im Rückspiel sanktionierte der DFB. Außerdem ahndete das Sportgericht den nach dem Aufstieg feststehenden Platzsturm sowie das erneute Zünden von bengalischen Fackeln.

pau