Der SV Straelen hatte vor Beginn der Begegnung am 12. August die kleinen Tore auf dem Platz des Aufsteigers bemängelt. Schiedsrichter Frank Perschke maß nach und stellte fest, dass die vorgeschriebene Höhe von 2,44 Metern – die Entfernung vom Boden zur Unterkante der Latte – erheblich unterschritten war und lediglich 2,23 bzw. 2,24 Meter betrug. Der Hammer pfiff das Spiel dennoch an.
Die Verbandsspruchkammer des WFLV erkannte darin eine Tatsachenentscheidung des Unparteiischen und wies den Straelener
Einspruch gegen die Wertung des Spiels ab. Doch das WFLV-Verbandsgericht als Berufungsinstanz sah das jetzt anders. "Beide Vereine wurden benachteiligt, die Tore wichen erheblich von den in den Regeln vorgegebenen Maßen ab", stellte der Vorsitzende Heinz Hubert Werker aus Niederzier fest. Mit dem Urteilsspruch hat Straelens Vorsitzender Hermann Tecklenburg, der auf die drei Punkte gehofft hatte, zumindest sein Minmalziel erreicht.
Dattenfelds Teamleiter Frank Gillen äußerte dagegen Unverständnis und Enttäuschung: "Wir haben uns damals keinerlei Vorteil verschafft. Außerdem haben wir dem Schiedsrichter vor dem Anpfiff angeboten, die Torhöhe zu korrigieren." Eine Revision vor dem DFB-Bundesgericht wurde vom Verbandsgericht zugelassen. Und die will der FC Germania, wie der Klub am Mittwoch ankündigte, auch einlegen.
W. Kämpf/E. Muschiol
Germania kündigt Gang zum DFB an
Nordrhein: Verbandsgericht setzt Spiel neu an