Junioren

Neue Regeln sollen junge Spieler schützen

Klare Richtlinien für Nachwuchsleistungszentren

Neue Regeln sollen junge Spieler schützen

Das Vereinslogo immer im Blick: Die Jürgen Werner Schule am Leistungszentrum des HSV in Norderstedt.

Das Vereinslogo immer im Blick: Die Jürgen Werner Schule am Leistungszentrum des HSV in Norderstedt. imago

Diese befasst sich mit vielen Bereichen der Talentförderung, wie zum Beispiel mit dem Vereinswechsel. Der ist ab Januar 2013 bei U16- bis U19-Spielern nur noch in Verbindung mit einem Fördervertrag möglich, der eine Mindestlaufzeit von einem Jahr haben muss. Außerdem ist die Höhe der Ausbildungsentschädigung für den abgebenden Verein ab 2013 fest geregelt. Dieser berechnet sich zum einen aus den Sternen, die das abgebende Leistungszentrum bei der Lizenzierung verliehen bekommen hat. Zum anderen zählt die Anzahl der vollen Spielzeiten, die der Jugendliche für den Klub aktiv war. Bei Spielern der U12 bis U15 gelten hingegen einheitliche Entschädigungsbeträge.

"Gut funktionierendes Verbundsystem" als Ziel

Und auch die Spieler selbst werden durch die neuen Richtlinien besser geschützt: Um das familiäre Umfeld zu wahren, sollten bei Vertragsunterschriften im Juniorenbereich keine Dritte anwesend sein. Außerdem wird das Mindestalter zur Aufnahme in Internaten auf die Altersstufe U16 begrenzt. Damit soll verhindert werden, dass die jungen Spieler zu früh aus ihrem familiären Umfeld gerissen werden. Eine Ausnahme ist dann vorgesehen, wenn dem Leistungszentrum eine vom DFB lizenzierte Eliteschule angeschlossen ist.

"Unser Ziel ist eine ganzheitliche und dadurch optimierte Entwicklung der Talente. Der Schlüssel hierfür ist ein gut funktionierendes Verbundsystem von Schule, Verein und Verband" erklärt Ulf Schott, Direktor beim DFB, die Ansätze der "Kommission Leistungszentrum.