Int. Fußball

Transferverbot gegen Madrider Klubs bestätigt

"Zutiefst ungerecht" - beide Klubs rufen CAS an

Transferverbot gegen Madrider Klubs bestätigt

Könnte die Transfersperre gegen Real noch unterbinden: Der CAS in Lausanne.

Könnte die Transfersperre gegen Real noch unterbinden: Der CAS in Lausanne. Getty Images

Bereits am 14. Januar 2016 hatte die FIFA jeweils einjährige Transfersperren gegen die beiden spanischen Hauptstadtklubs verhängt. Nach Einsprüchen war diese Sperre jedoch am 29. Januar vorläufig aufgehoben worden , sodass die beiden Champions-League-Finalisten in den letzten beiden Transferperioden weiter Spielerverpflichtungen tätigen konnten. Während Real dabei zuletzt als einzige externe Verpflichtung lediglich Nationalstürmer Alvaro Morata von Juventus Turin zurückholte, nutzte Atletico die Gelegenheit und holte unter anderem den französischen Stürmer Kevin Gameiro vom FC Sevilla sowie den argentinischen Verteidiger Nicolas Gaitan von Benfica.

Grund für die Transferverbote waren Verstößen gegen die Wechselbestimmungen bei Minderjährigen, bei Real zwischen 2005 und 2014, im Fall von Atletico zwischen 2007 und 2014. Den Strafen waren Ermittlungen des sogenannten Transfer Matching Systems (TMS) und der Disziplinarkommission vorausgegangen. In der Begründung für die Sperren beruft sich die FIFA auf Artikel 19 des "Reglements bezüglich Status und Transfer von Spielern". Ein Spieler darf demzufolge nur international transferiert werden, wenn er mindestens 18 Jahre alt ist. Der Artikel sieht nur drei Ausnahmen vor, die allerdings erst nach Prüfung bewilligt werden können.

Real Madrid - Vereinsdaten
Real Madrid

Gründungsdatum

06.03.1902

Vereinsfarben

Weiß-Blau

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Atletico Madrid - Vereinsdaten
Atletico Madrid

Gründungsdatum

26.04.1903

Vereinsfarben

Rot-Weiß

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Der spanische Rekordmeister Real reagierte prompt mit einer Erklärung: "Wir bedauern dieses Urteil, da es zutiefst ungerecht ist und gegen die elementarsten Rechtsgrundsätze verstößt", hieß es von Seiten des Champions-League-Siegers, der nun gegen das Urteil im Dringlichkeitsverfahren Einspruch vor dem CAS einlegen will. Am späteren Abend erklärte auch Atletico, vor den CAS ziehen zu wollen.

Die Sanktionen gegen die beiden Klubs beziehen sich, mit Ausnahme der Beach-, Futsal und Frauen-Abteilungen, auf den gesamten Fußballbereich, beinhalten aber nicht die Abgabe von Spielern. Zuletzt hatte der FC Barcelona, der ebenfalls für zwei Transferperioden ein Transferverbot erhalten hatte, am 1. Januar 2016 nach Ablauf der Sperre gleich 77 Zugänge auf einmal beim spanischen Verband gemeldet.

jom/sid