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Platinis Revolution: Stars auf die Streichliste

Maßnahmen zur Einhaltung des Financial Fair Play

Platinis Revolution: Stars auf die Streichliste

Will Verein bestrafen, die das Financial Fair Play missachten: UEFA-Präsident Michel Platini.

Will Verein bestrafen, die das Financial Fair Play missachten: UEFA-Präsident Michel Platini. Getty Images

UEFA-Präsident Michel Platini hat deshalb einen revolutionären Plan umgesetzt. Dem kicker liegt der brandaktuelle Strafenkatalog vor, den die UEFA-Exekutive verabschiedet hat.

Vereine, die gegen das FFP verstoßen haben, müssen damit rechnen, dass ihre Stars auf eine Streichliste gesetzt werden. Konkret: Topstars, die über eine Neuverschuldung ihres Vereins engagiert worden sind, dürfen in Spielen der Champions League und der Europa League nicht eingesetzt werden.

In Artikel 29, 1g) heißt es: "Beschränkung der Anzahl der Spieler, die ein Verein zur Teilnahme an den UEFA-Wettbewerben registrieren darf, einschließlich einer Beschränkung der Gesamt-Personalausgaben für die in der Liste A der UEFA-Klubwettbewerbe eingetragenen Spieler."

Nach folgender Formel werden bei Verstößen gegen das FFP Spieler von der Meldeliste (maximal 25 Akteure) für den Europacup gestrichen: Gesamtsumme geteilt durch Gehalt: Das bedeutet konkret: Hat ein Klub zum Beispiel in einer Höhe von 10 Millionen Euro gegen das FFP verstoßen, wird entweder ein Spieler mit einem Jahresgehalt von eben 10 Millionen Euro oder aber gleich fünf Spieler mit Jahresgehältern von je zwei Millionen Euro von der Meldeliste gestrichen.

Mit der Einführung des FFP durch Beschluss der UEFA-Exekutive im September 2009 hoffte Platini, mit Erfolg auf die Schuldenbremse zu treten. Nach einer Übergangsphase, in der schon mehrere Vereine bis hin zur Verweigerung der Zulassung zu den europäischen Wettbewerben sanktioniert worden sind, wird das FFP mit allen Regularien auf der Basis der Geschäftsberichte der Saison 2013/14 im kommenden Jahr in vollem Umfang greifen.

Seit den Beschlüssen von 2009 herrscht Skepsis, ob die UEFA wirklich einem der großen Klubs zum Beispiel aus der Premier League, der Primera Division oder der Serie A bei Verstößen die Zulassung zur Champions League verweigert.

Der Europäische Sportgerichtshof CAS hat zwar bei Klagen von sanktionierten Vereinen die von der UEFA getroffenen Maßnahmen bestätigt und die Europäische Union das FFP generell begrüßt. Doch ob im Fall einer Klage eines vom Ausschluss aus dem Europapokal betroffenen Klubs die Maßnahmen der UEFA auch vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) standhalten, ist unter Rechtsexperten höchst strittig.

Spieleragent Striani sieht über das FFP die Verdienstmöglichkeiten für Vermittler ebenso eingeschränkt wie die Verdienstmöglichkeiten für Spieler, wenn die Vereine nicht mehr ausgeben dürfen als das, was sie - ohne die Finanzspritzen von Investoren - einnehmen. Laut Dupont wird durch das FFP europäisches Sport- und Wettbewerbsrecht verletzt: "Diese Regel verbietet einem Vereinsbesitzer, sein eigenes Geld seinem eigenen Klub für ein Wachstum nach seinen eigenen Vorstellungen zuzuführen." Generell empfindet der Rechtsexperte die Idee des FFP "sicherlich lobenswert", hat aber für die Konsequenzen wenig Verständnis: "Ich sehe nicht ein, warum die Gehälter begrenzt und die Unterstützung eines Klubs durch einen Investor verhindert werden sollten."

Bei der UEFA ist man sich der Brisanz der an die EU-Kommission gerichteten Beschwerde bewusst. Mit dem neuen Maßnahmenkatalog könnten Michel Platini und die UEFA als Veranstalter der europäischen Klubwettbewerbe der Beschwerde bei der Europäischen Kommission den Wind aus den Segeln nehmen und ein im nächsten Schritt eventuell anstehendes Verfahren vor dem EuGH verhindern. Mit der - salopp genannt - Streichliste glaubt die UEFA, sich auf rechtssicheren Terrain zu bewegen. Denn einen Rechtsanspruch auf das Mitwirken in einem Wettbewerb haben die Spieler nach Auffassung der Verbände nicht.

Trotz der Einführung der Streichliste können auch in Zukunft Vereine aus dem laufenden oder aus künftigen Wettbewerben ausgeschlossen werden. Zu dieser Maßnahme soll allerdings nur noch dann gegriffen werden, wenn ein Verein über Jahre hinweg systematisch gegen des FFP verstoßen sollte.

Rainer Franzke