Das Sportgericht des deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten zu einer Zahlung von 12.000 Euro verurteilt. Anlass dafür ist das Abbrennen von Pyrotechnik durch Stuttgarter Anhänger vor dem Anpfiff der Partie im Ostseestadion, wie es in der Urteilsbegründung des Verbandsgerichts heißt. Zuvor hatte der Kontrollausschuss in der Sache ermittelt.
Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Der VfB hat eine 24-Stunden-Frist, um eine mündliche Verhandlung zu beantragen.