DFB-Pokal

"Der Ausschluss Dresdens ist rechtmäßig"

Schiedsgericht weist Dynamo-Klage ab

"Der Ausschluss Dresdens ist rechtmäßig"

Dynamo Dresden ist nächste Saison beim DFB-Pokal nicht dabei.

Dynamo Dresden ist nächste Saison beim DFB-Pokal nicht dabei. imago

Anfang März hatte das Bundesgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) eine Entscheidung des DFB-Sportgerichtes bestätigt, wonach Dresden nach Ausschreitungen am Rande des Pokalspiels bei Hannover 96 im Oktober 2012 aus dem Pokalwettbewerb der kommenden Saison ausgeschlossen wird. Für Dynamo blieb nur noch die Möglichkeit über das Ständige Schiedsgericht, Präsident Andreas Ritter wollte nichts unversucht lassen. "Wir rechnen uns Chancen aus", zeigte sich Dynamo-Geschäftsführer Christian Müller im Vorfeld optimistisch.

Doch der Optimismus wurde nicht bestätigt, die Klage wurde am Dienstag zurückgewiesen. Das dreiköpfige Gremium hob in Frankfurt auf seiner nicht-öffentlichen Sitzung die Urteile des DFB-Bundesgerichts vom 7. März 2013 und des DFB-Sportgerichts vom 10. Dezember 2012 nicht auf. "Die Vorschrift des Paragraphen 9a der Rechts- und Verfahrensordnung des DFB, der das schuldhafte Verhalten der Anhänger dem jeweiligen Verein zurechnet, ist rechtlich nicht zu beanstanden, soweit die Vorschrift Grundlage für Maßnahmen des Verbandes ist, bei denen der präventive Charakter überwiegt oder dominiert. Der Ausschluss von Dynamo Dresden ist eine solche Maßnahme, bei der die Vorbeugung von Störungen des Spielbetriebs ganz im Vordergrund steht", lieferte Dr. Steiner die Begründung und unterstrich, "dass der Ausschluss Dresdens rechtmäßig erfolgt" ist.

Die harte Maßnahme sieht das Schiedsgericht ebenso wie die Verbandsgerichte als "geeignet, erforderlich und angemessen" an, der Beurteilungsspielraum durch die Verbandsgerichte wurde laut Steiner "nicht überschritten".