DFB-Pokal

DFB wertet Spiel für Leipzig - Auslosung findet statt

Osnabrück ist aus dem DFB-Pokal ausgeschieden

DFB wertet Spiel für Leipzig - Auslosung findet statt

Schiedsrichter Martin Petersen hatte das Spiel abgebrochen, nachdem er von einem Feuerzeug am Kopf getroffen wurde.

Schiedsrichter Martin Petersen hatte das Spiel abgebrochen, nachdem er von einem Feuerzeug am Kopf getroffen wurde. picture alliance

In der 71. Minute hatte Petersen die Partie am vergangenen Montag unterbrochen, nachdem er aus der Osnabrücker Fankurve von einem Feuerzeug am Kopf getroffen worden war. Obwohl das DFB-Sportgericht auch in der Vergangenheit in vergleichbaren Fällen keine Wiederholungsspiele angesetzt hatte, boten die Leipziger hinterher ein solches an - was wie erwartet folgenlos blieb.

Am Freitag wertete das Sportgericht die Partie mit 2:0 für Leipzig, Drittligist Osnabrück, der zum Zeitpunkt des Abbruchs mit 1:0 geführt hatte, ist damit am Grünen Tisch aus dem DFB-Pokal ausgeschieden. Zudem droht dem VfL, dem ohnehin schon ein sechsstelliger Betrag entgeht, eine zusätzliche finanzielle Strafe von Seiten des DFB.

Würden wir auf dieses Angebot eingehen, so wäre dies gleichbedeutend mit dem Verlust jeder Rechtssicherheit.

Hans E. Lorenz über Leipzigs Angebot eines Wiederholungsspiel

"Gemäß der für alle Vereine geltenden Rechts- und Verfahrensordnung des DFB ist das Spiel für den VfL Osnabrück mit 0:2 als verloren zu werten, da der Verein für seine Zuschauer verantwortlich ist und das Verschulden der Zuschauer dem Verein zuzurechnen ist", erklärte Hans E. Lorenz, der Vorsitzende des DFB-Sportgerichts: "Die Spielumwertung ist in Paragraph 18, Nummer 4, als Rechtsfolge alternativlos vorgeschrieben. Ein Wiederholungsspiel oder ein Nachspielen der letzten 20 Minuten ist daher nicht möglich."

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Das Leipziger Angebot sei "als faire Geste zu werten", sagte Lorenz, "ändert aber nichts an der Entscheidung des Sportgerichts. Würden wir auf dieses Angebot eingehen, so wäre dies gleichbedeutend mit dem Verlust jeder Rechtssicherheit. Die Gestaltung eines Wettbewerbs kann nicht vom Goodwill einzelner Vereine abhängig sein. Zudem würde man der Möglichkeit einer Manipulation von Wettbewerben die Tür öffnen, wenn die Vereine künftig selbst darüber entscheiden könnten, ob sie noch mal spielen wollen oder nicht."

VfL-Stellungnahme: kein Einspruch

Die Leipziger betonten in Person von Vorstandsvorsitzender Oliver Mintzlaff noch einmal, dass sie sich "mit Nachdruck für ein Wiederholungsspiel eingesetzt" hätten, "denn es war unser Ziel, sportlich in die nächste Runde einzuziehen. Das durch das DFB-Sportgericht gefällte Urteil akzeptieren wir."

Genauso wie Osnabrück selbst: Der Drittligist hat am Freitagnachmittag bestätigt, keinen Einspruch gegen das Urteil des DFB-Sportgerichts einzulegen. "Im Interesse des Sports werden wir auf Einlegung rechtlicher Mittel verzichten", sagte Geschäftsführer Jürgen Wehlend auf der anberaumten Pressekonferenz. Ausdrücklich betreffe der Verzicht "nicht die sportrechtliche Strafe, da der DFB das Verfahren noch nicht eingeleitet hat", führte Wehlend weiter aus: "Nach der Rechts- und Verfahrensordnung muss sich der VfL das Verhalten seiner Zuschauer anrechnen lassen und haftet für das Verhalten seiner Zuschauer. Diese Verantwortung übernehmen wir."

Es kann gelost werden

Mit dem Verzicht auf einen Einspruch ist zudem klar, dass die Auslosung der 2. DFB-Pokal-Runde wie geplant am heutigen Abend (22.45 Uhr, LIVE! bei kicker.de) nach dem Eröffnungsspiel der 53. Bundesliga-Saison zwischen dem FC Bayern und dem Hamburger SV stattfinden kann.

jpe