Bundesliga

Kommentar zum Petersen-Urteil: Die Folgen sind nicht überschaubar

Ein Kommentar von kicker-Redakteur Michael Ebert

Petersen-Urteil: Die Folgen sind nicht überschaubar

Darf in Wolfsburg auflaufen: Freiburgs Nils Petersen.

Darf in Wolfsburg auflaufen: Freiburgs Nils Petersen. imago

Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand. Dieses alte Sprichwort gilt auch für die DFB-Justiz. Da entscheidet das Sportgericht am Mittwoch, dass die Gelb-Rote Karte von Nils Petersen nicht annulliert werden kann, weil die Paragraphen 11 und 12 der Rechts- und Verfahrensordnung dieses nur für den Fall eines "offensichtlichen Irrtums des Schiedsrichters" vorsehen, zum Beispiel, wenn sich der Unparteiische im Spieler geirrt hat. Keine 48 Stunden später korrigiert das DFB-Bundesgericht das Urteil und hebt die erste Gelbe Karte auf. Die beiden DFB-Instanzen vertreten eine völlig unterschiedliche Rechtsauffassung.

Für Sport-Club-Anwalt Prof. Christoph Schickhardt ist das nun rechtskräftige Urteil des Bundesgerichts ein Erfolg auf der ganzen Linie. Schickhardt hat wieder mal die Lücke in der Rechts- und Verfahrensordnung gefunden und sich mit seiner Meinung durchgesetzt, dass das Sportgericht nur für den Fall eines offensichtlichen Schiedsrichter-Irrtums die letzte Instanz ist. Andere Fälle sind in den DFB-Ordnungen nicht explizit beschrieben.

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Das Bundesgericht stellt fest, dass Tobias Stieler die erste Gelbe Karte falsch kommuniziert hatte. Er zeigte sie Petersen, der sich wegdrehte, in dessen Rücken, tippte ihn von hinten leicht an und rief "Gelb Nummer 18", was der Spieler nicht wahrnahm.

Warum das Urteil problematisch ist

kicker-Redakteur Michael Ebert

Das rechtskräftige Urteil wirft zwei Probleme auf.
Problem 1: Es ist gang und gäbe, dass sich Spieler abdrehen, wenn der Schiedsrichter an der Trikottasche nestelt und den Gelben Karton herausziehen will. Manche Profis laufen sogar davon. Wie weit muss nun ein Unparteiischer dem Delinquenten über den Platz folgen? Wenn es wie im Fall von Petersen der Kapitän ist, kann er dabei nicht einmal diesen ersuchen, die Verwarnung zu übermitteln.

Problem 2: Die Folgen des Urteils sind nicht überschaubar. Denkbar ist auch, dass jetzt häufiger Einspruch gegen Gelbe und Gelb-Rote Karten eingelegt werden.

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