2. Bundesliga

Neues Urteil: 60.000 Euro Strafe für Hannover

Weiterer Fall mit im Urteil berücksichtigt

Neues Urteil: 60.000 Euro Strafe für Hannover

Kein Durchblick: Die Partie bei Union Berlin am 16. Oktober 2016 musste unterbrochen werden.

Kein Durchblick: Die Partie bei Union Berlin am 16. Oktober 2016 musste unterbrochen werden. imago

Insgesamt wurde Hannover 96 nun zu 60.000 Euro Geldstrafe verurteilt. Das Sportgericht änderte das vorangegangene Einzelrichterurteil vom 9. Februar, nach dem Hannover 48.000 Euro Geldstrafe wegen vier Fällen eines unsportlichen Verhaltens der Anhänger zu zahlen gehabt hätte und bezog noch einen neuerlichen Fall in sein Urteil mit ein. Dem Verein wird nachgelassen, von der Gesamtsumme einen Betrag in Höhe von bis zu 25.000 Euro für sicherheitstechnische, infrastrukturelle und gewaltpräventive Maßnahmen zu verwenden.

Während des Zweitligaspiels beim VfL Bochum (26. August 2016) war im Gästeblock der Niedersachsen ebenso Pyrotechnik gezündet worden wie bei der Partie bei Union Berlin (16. Oktober 2016). Die Rauchentwicklung hatte zu einer Spielunterbrechung geführt. Vermehrtes Abbrennen von Pyrotechnik im Zuschauerblock der 96er gab es zudem während des Derbys bei Eintracht Braunschweig (6. November 2016). Dabei wurden unter anderem Bengalos und ein Böller in Richtung der Ordner auf die Tartanbahn im Innenraum geworfen. Zudem stimmten Hannoveraner Zuschauer mehrmals beleidigende Gesänge an.

Der ins Urteil neu mit einbezogene weitere Vorfall ereignete sich am 8. Februar 2017 beim DFB-Pokalspiel gegen Eintracht Frankfurt. Dort hatten Hannoveraner Zuschauer vermehrt Pyrotechnik abgebrannt. Zwei kleinere Vorkommnisse mit Hannoveraner Zuschauern im Rahmen der Zweitligaspiele gegen den VfL Bochum am 13. Februar 2017 und bei Dynamo Dresden am 19. Februar 2017 wurden im Gegenzug eingestellt.

Hannover hat dem Urteil unmittelbar nach seiner Verkündung zugestimmt, es ist damit rechtskräftig.

kid