2. Bundesliga

Omladics Bewerbung - Reichels Einspruch abgewiesen

Braunschweig: Verteidiger bleibt gesperrt

Omladics Bewerbung - Reichels Einspruch abgewiesen

Kandidat für die erste Elf: Nik Omladic.

Kandidat für die erste Elf: Nik Omladic. imago

Drei Tore beim 7:2 im Testspiel gegen Waldhof Mannheim können sich durchaus sehen lassen. Nik Omladic unterstrich am vergangenen Samstag mit einer guten Leistung und Treffsicherheit seine Ansprüche auf einen Stammplatz. Der Mittelfeldspieler bleibt nach der Eigenwerbung aber bescheiden. "Drei Tore sind okay, aber es war nur ein Spiel in der Vorbereitung", sagte der Slowene. Allerdings schaffte er dieses Kunststück bei nur 45 Minuten Einsatzzeit. Was Lieberknecht natürlich gefiel. "Das kann er viel öfter machen", so der Trainer, der nicht überrascht war. Immerhin hatte er den Offensivmann vor eineinhalb Jahren wegen dieser Qualitäten verpflichtet.

Darüber hinaus freute sich der Eintracht-Coach darüber, dass Omladic "endlich" per Standardsituation traf. Bei einem weiteren Freistoß verhinderte das Aluminium einen erneuten Torjubel Omladics. "Diese Schusskraft ist eine seiner Qualitäten, aber er muss sie auch dauerhaft abrufen", wünscht sich Lieberknecht mehr Konstanz vom 26-Jährigen.

Eintracht Braunschweig - Vereinsdaten
Eintracht Braunschweig

Gründungsdatum

15.12.1895

Vereinsfarben

Blau-Gelb

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Trainersteckbrief Lieberknecht
Lieberknecht

Lieberknecht Torsten

Noch hat Omladic zwei weitere Möglichkeiten, sich für die erste Elf am 7. August gegen Würzburg zu empfehlen. Am Freitag geht es gegen den französichen Klub SC Bastia, ehe die Eintracht am Samstag gegen die Berliner Hertha spielt, die am heutigen Donnerstagabend in der Europa-League-Qualifikation im Einsatz ist.

DFB-Sportgericht weist Einspruch im Fall Reichel ab

Im letzten Saisonspiel 2015/16 gegen Fortuna Düsseldrf war Ken Reichel wegen einer vermeintlichen Schwalbe mit Gelb-Rot des Feldes verwiesen worden und ist folglich für die erste Partie der neuen Saison gesperrt. Das wollte Eintracht Braunschweig so nicht hinnehmen und beantragte eine mündliche Verhandlung vor dem DFB-Sportgericht. Dieses verwarf nun nach der Anhörung aber den Einspruch der Niedersachsen.

"Ein Einspruch gegen eine Sperre ist nur dann zulässig, wenn ein offensichtlicher Irrtum des Schiedsrichters nachgewiesen wird", sagte Hans E. Lorenz, der Vorsitzende des DFB-Sportgerichts, zur Urteilsbegründung. "Die Voraussetzungen dafür liegen in diesem Fall aber nicht vor. Man konnte zunächst auf dem Spielfeld wirklich den Eindruck haben, als habe sich Ken Reichel bereits vor einem Körperkontakt fallen lassen. Erst die Zeitlupe lässt erkennen, dass es einen Rempler seitens des Gegenspielers gab."

"Wir prüfen kurzfristig, ob wir gegen die Entscheidung Berufung vor dem DFB-Bundesgericht einlegen", betonte Braunschweigs Sportlicher Leiter Marc Arnold. Dies müsste innerhalb einer Woche geschehen.

kid/TF