Das Bundesgericht des DFB hat am Donnerstag das ursprünglich ausgesprochene Fahnenverbot für Fans des FC Hansa Rostock aufgehoben und damit dem Einspruch des Drittligisten Recht gegeben. Nach einer mündlichen Verhandlung wurde die Strafe in ein Choreographie-Verbot und einen Zuschauer-Teilausschluss für die ersten fünf Saisonsheimspiele der Spielzeit 2016/17 umgewandelt. Demnach dürfen dann nur 2.000 Hansa-Fans auf die Südtribüne. "Wir haben damit teilweise auch auf den Vorschlag des Vereins reagiert", erklärte der Vorsitzende des DFB-Bundesgerichts Achim Späth, "weil die Durchsetzbarkeit dieser Maßnahme besser sichergestellt werden kann."
Weiter muss der Klub eine Geldstrafe in Höhe von 20.000 Euro bezahlen und "bei allen Meisterschaftsauswärtsspielen des Vereins zudem vier eigene qualifizierte Auswärtsordnungskräfte" einsetzen, wie es in einer Mitteilung des DFB hieß. Dabei berücksichtigte das Gericht um den Vorsitzenden Späth insgesamt zehn Zuschauer-Vergehen und bezog in drei weiteren Fällen Vergehen einzelner Rostocker Fans in das Urteil mit ein.
Aufrecht erhalten wurde die Ausweitung der Bewährungszeit bis Februar 2017. Sollen sich Fans der Kogge in dieser Zeit gravierende Fehlverhalten leisten, müssen die Rostocker ein Geisterspiel im heimischen Stadion austragen.