25.000 Euro - so viel verlangt das DFB-Sportgericht von Union. Zur Last werden dem Zweitligisten Verfehlungen von Union-Fans gelegt. Zwei Fälle führt das Sportgericht an, bei dem sich Anhänger der Berliner "unsportlich verhalten" haben.
So musste der Anpfiff der Partie bei Erzgebirge Aue Ende November (2:1) um rund fünf Minuten verschoben werden, weil im Berliner Zuschauerblock mehrere Silvesterraketen mit starker Rauchentwicklung gezündet worden waren. Ein weiterer Vorfall ereignete sich beim Auftritt in Braunschweig Mitte Dezember (1:1), als Union-Anhänger in der zweiten Halbzeit Banner mit beleidigenden Aufschriften zeigten.
Das Urteil hat der Zweitligist noch nicht akzeptiert, wie ein Vereinssprecher am Dienstag wissen ließ. Union hat 24 Stunden Zeit, eine mündliche Verhandlung vor dem DFB-Sportgericht zu beantragen.