Bundesliga

Wegen Financial Fair Play: Wolfsburg im Visier der UEFA

Nachweis der Wirtschaftlichkeit gefordert

Wegen Financial Fair Play: Wolfsburg im Visier der UEFA

Im Fadenkreuz der UEFA: Der VfL Wolfsburg muss bis Ende Februar 2015 nachweisen, nicht gegen das Financial Fair Play zu verstoßen.

Im Fadenkreuz der UEFA: Der VfL Wolfsburg muss bis Ende Februar 2015 nachweisen, nicht gegen das Financial Fair Play zu verstoßen. picture alliance

Laut den Statuten des UEFA-Financial-Fair-Play (FFP) dürfen Vereine nicht mehr Geld ausgeben, als sie einnehmen. Bis zu einer bestimmten Summe darf allerdings ein Geldgeber ein entstandenes Defizit ausgleichen. In den Bilanzen für die Spielzeiten 2011/12 und 2012/13 dürfen die Verluste zum Beispiel gemeinsam nicht 45 Millionen Euro übersteigen. Auch für die letzte und diese Saison werden diese Summen herangenommen, ab der Spielzeit 2015/716 dürfen nur noch 15 Millionen Euro Verlust pro Saison ausgeglichen werden.

Bei den nun angeforderten nachweisen geht es besonders darum, ob der VfL als 100-prozentige Tochter des VW-Konzerns die FFP-Regeln erfüllt. "Wir sind von Anfang an davon ausgegangen, dass ein derartiger Vorgang auf uns zukommen könnte, sobald wir uns für den internationalen Wettbewerb qualifizieren, weil der VfL Wolfsburg als Konzerngesellschaft von Volkswagen eine Sonderstellung einnimmt", sagte VfL-Geschäftsführer Wolfgang Hotze. Er versprach: "Wir werden weiterhin eng, vertrauensvoll und transparent mit der UEFA zusammenarbeiten, um mögliche offene Fragen und Punkte zu klären."

Negative Folgen wegen dem Financial Fair Play hatte Hotze zu Jahresbeginn noch verneint, dem finanziellen Engagement des VfL-Mutterkonzerns stünden angemessene Werbeleistungen gegenüber. "Für einen Betrag X gibt es klar geregelte Gegenleistungen. Die Annahme, 'VW zahlt einfach alles', der man oft begegnet, ist nicht zutreffend", sagte er im Januar.

Wie Wolfsburg müssen auch andere europäische Vereine Nachweise ihrer Wirtschaftlichkeit erbringen. Dazu zählen unter anderem Inter Mailand, der AS Rom, der AS Monaco, Besiktas Istanbul, Sporting Lissabon und der FC Liverpool. Bis Ende Februar 2015 müssen diese und andere Vereine bei der UEFA die angeforderten Nachweise eingereicht haben.

jer