Bundesliga

Janker und Ibertsberger im Visier

Hoffenheim: DFB-Kontrollausschuss ermittelt

Janker und Ibertsberger im Visier

Andreas Ibertsberger (Hoffenheim) bremst Gladbachs Marko Marin

Hier ist Andreas Ibertsberger (Hoffenheim) schneller als Gladbachs Marko Marin. Zur Dopingkontrolle ging's dann mit Verzögerung. imago

Die Vorschrift von Paragraf 7, Nr. 1 der DFB-Anti-Doping-Richtlinien besagt, dass sich zur Doping-Kontrolle ausgeloste Akteure unmittelbar nach dem Abpfiff direkt vom Spielfeld in den Dopingkontroll-Raum zu begeben haben. Janker und Ibertsberger aber erschienen dort erst nach der Teilnahme an einer von Ralf Rangnick abgehaltenen Mannschaftssitzung mit zehnminütiger Verspätung. Der 1899-Trainer wollte sich am Samstag dazu nicht äußern und verwies darauf, dass es sich "um ein schwebendes verfahren" handeln würde. "Dopingvorwürfe kann es nicht geben, weil bei uns nicht gedopt wird", erklärte Rangnick gegenüber dem TV-Sender "Premiere".

Der Kontrollausschuss muss nun eine Entscheidung treffen, ob er ein sportgerichtliches Verfahren gegen Ibertsberger und Janker anstrebt. Es besteht der Verdacht eines Verstoßes nach Paragraf 9, Nr. 1, der DFB-Anti-Doping-Richtlinien in Verbindung mit Paragraf 8, Nr. 3 a, der DFB-Rechts-und Verfahrensordnung sowie Artikel 2.3 des WADA-Codes.

Die TSG wurde am 20. Februar über die Ermittlungen des DFB-Kontrollausschusses schriftlich informiert. Die verspätete Doping-Kontrolle in Mönchengladbach bei Ibertsberger und Janker ergab ein negatives Ergebnis.

DFB-Vizepräsident Dr. Rainer Koch, für Rechtsfragen zuständig und gleichzeitig Vorsitzender der DFB-Anti-Doping-Kommission, erläuterte am Samstag den Stand der Ermittlungen: "Der Fall ähnelt auf den ersten Blick dem Sachverhalt des Verfahrens gegen die italienischen Spieler Daniele Mannini und Davide Possanzini vor dem Internationalen Sportgerichtshof CAS, der die beiden am 29. Januar 2009 zu einer einjährigen Sperre verurteilte. Ob diese Entscheidung tatsächlich auch für den Fall der beiden Hoffenheimer Profis anwendbar ist, muss nun zunächst einmal vom DFB-Kontrollausschuss genauestens geprüft werden."

Wie Hoffenheim wurde auch Borussia Mönchengladbach am 20. Februar über die Angelegenheit informiert. Ein Einspruch des Vereins gegen die Spielwertung liegt bislang nicht vor. Er wäre dann gemäß Paragraf 17, Nr. 5 a, der DFB-Rechts- und Verfahrensordnung möglich, "wenn in einem Spiel ein gedopter Spieler mitgewirkt oder sich ein Spieler schuldhaft geweigert hat, sich einer Doping-Kontrolle zu unterziehen." "Wir wollen uns zunächst intern beraten, bevor wir dazu Stellung nehmen", ließ Gladbachs Pressesprecher Markus Aretz wissen.