Bundesliga

Rauball: "Ein Popanz aufgebaut, dem man widersprechen muss"

Polizeikosten: Vor Urteil am Freitag noch keine Tendenz erkennbar

Rauball: "Ein Popanz aufgebaut, dem man widersprechen muss"

Kurze Unterhaltung vor der Verhandlung: Dr. Reinhard Rauball und Bremens Innensenator Ulrich Mäurer.

Kurze Unterhaltung vor der Verhandlung: Dr. Reinhard Rauball und Bremens Innensenator Ulrich Mäurer. imago

Aus Leipzig berichtet Michael Ebert

Innensenator Ulrich Mäurer gab sich nach der mündlichen Verhandlung am Dienstag in Leipzig "verhalten optimistisch", gestand aber auch ein "dass es im Einzelfall Korrekturen geben kann, aber ich denke, dass unsere grundlegende Linie verstanden worden ist, insofern rechne ich nicht mit großen Überraschungen".

Die Kostenbeteiligung sei nicht nur in der Hansestadt Thema, hatte er in seinem Schlussstatement betont, im Ausland werden einige Fußballigen bereits zur Beteiligung an den Polizeikosten herangezogen. Beispielsweise über einen von der Liga gespeisten Fond, wie ihn Mäurer und sein rheinland-pfälzischer Kollege Roger Lewentz bereits vor einem Jahr forderten. "Der Umsatz der DFL geht auf fünf Milliarden Euro zu, die Polizei leistet 2,1 Millionen Einsatzstunden, was etwa 100 Millionen Euro entspricht. Inklusive Sachkosten werden die Profiligen jedes Jahr mit rund 150 Millionen Euro subventioniert", erklärte Mäurer.

Damit ist ein Popanz aufgebaut worden, dem man widersprechen muss.

DFL-Präsident Dr. Reinhard Rauball

"Dieser mehrfach von Bremen gemachte Eindruck, dass auf der einen Seite das arme Land Bremen, auf der anderen die reiche DFL mit soundso viel Milliarden Einnahmen steht, stimmt so nicht, weil das eingesammelte Geld für die Medienerlöse an die anderen Vereine verteilt wird. Damit ist ein Popanz aufgebaut worden, dem man widersprechen muss", ärgerte sich DFL-Präsident Dr. Reinhard Rauball über Statements des Bremer Innensenators.

Der Zusammenschluss der 36 Profivereine partizipiert nämlich nur mit 3,15 Prozent an den Medienerlösen, was 2017/18 46 Millionen Euro entsprach. Die Dauer der mündlichen Verhandlung überraschte Rauball nicht: "Mit sechs Stunden habe ich gerechnet, weil es im Detail eine große Anzahl von Fragen gab. Wir sind zufrieden, dass wir alle Punkte ausdiskutieren konnten. Zu möglichen Ergebnissen äußern wir uns nicht. Wir sehen der Entscheidung am Freitag entgegen."

Und der DFL-Präsident erneuerte noch einmal seinen Standpunkt: "Für die Wahrung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ist der Staat verantwortlich, das ist in Stein gemeißelt." Dementsprechend dürften dafür auch keine Gebühren verlangt werden. "Es sind grundsätzliche Fragen des Gebühren- und Polizeirechts", argumentierte auch Jürgen Paepke, der DFL-Direktor Recht, der zudem darauf hinwies, dass die Beteiligung an den Polizeikosten für Vereine der dritten und vierten Liga zu einer existenziellen Bedrohung werden könnten.

Die Nachfragen des 9. Senats unter dem Vorsitz von Dr. Wolfgang Bier lassen darauf schließen, dass vom Bundesverwaltungsgericht unter anderem bemängelt werden könnte, warum die DFL und nicht Werder Bremen als Adressat der Rechnungen ausgewählt wurde. Was darin begründet liegen könnte, dass der SPD-Senator die Konfrontation mit den Werder-Fans scheut. Gerade vor dem Hintergrund der Bürgerschaftswahlen am 26. Mai hat dieses Thema an Bedeutung gewonnen.

Höhe der Gebührenbescheide nur schwer kalkulierbar

Ein Problem scheint auch nach wie vor zu sein, dass die Höhe der Gebührenbescheide nur schwer kalkulierbar ist, was aber eigentlich eine Voraussetzung für die Rechtsgültigkeit der Abgabenordnung darstellt. So wurden 2015 für die Mehrkosten beim Risikospiel gegen den Hamburger SV 425.000 Euro verlangt, ein Jahr später für die gleiche Partie 246.000 Euro.

In den beiden ersten Instanzen hatten das Verwaltungsgericht im Mai 2017 zunächst der DFL und dann das Oberverwaltungsgericht im Februar 2018 dem Land Bremen Recht gegeben. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Falles wurde Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht zugelassen.

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