Bundesliga

Müssen sich Klubs an den Polizeikosten beteiligen?

Bundesverwaltungsgericht entscheidet über weiteres Vorgehen

Müssen sich Klubs an den Polizeikosten beteiligen?

"Die Bremer Regelung ist verfassungswidrig": Dr. Reinhard Rauball.

"Die Bremer Regelung ist verfassungswidrig": Dr. Reinhard Rauball. imago

Das ergibt sich aus dem Verfahren zwischen der Deutschen Fußball-Liga (DFL) und dem Bremer Senat. Dieser hatte dem Verband für die Mehrkosten bei einem Hochrisikospiel im April 2015 die Summe von 425.718 Euro und 11 Cent in Rechnung gestellt, wogegen die DFL klagte und vor dem Verwaltungsgericht Recht bekam. Doch das Oberverwaltungsgericht erklärte die Gebühr für zulässig.

Der DFL liegen inzwischen Rechnungen für sechs weitere Hochrisikospiele vor. "Es wurden Rückstellungen in Höhe von einer Million Euro gebildet", ließ Klaus Filbry, der Vorsitzende der Werder-Geschäftsführung, bei der jüngsten Mitgliederversammlung durchblicken. Denn die DFL hat deutlich gemacht, dass sie bei einer Niederlage vor dem Bundesverwaltungsgericht die Kosten an den Klub weiterreichen wird. In der Bundesliga und der 2. Liga gibt es rund 50 Hochrisikospiele pro Saison. Genauso viele wie übrigens in der chronisch klammen 3. Liga, die ebenfalls zur Kasse gebeten werden könnte. Dazu müssten sich die Innenminister der Länder zunächst auf ein ähnliches Gebührenmodell wie in Bremen verständigen.

In der Vergangenheit machte sich nur der rheinland-pfälzische Innenminister Roger Lewentz für eine Beteiligung der Bundesliga an den Polizeikosten stark. Zusammen mit Bremens Innensenator Ulrich Mäurer (SPD) plädierte dessen Parteifreund für die Einrichtung eines Fonds, in den die DFL jährlich eine zweistellige Millionensumme einzahlt. Hieraus könnte ein Teil der Polizeimehrkosten bei Hochrisikospielen ausgeglichen werden. Der Vorschlag fand in der Innenministerkonferenz bisher keine weiteren Befürworter. Je nach Ausgang des Verfahrens vor dem Bundesverwaltungsgericht wollen Mäurer und Lewentz bei der nächsten Konferenz im Juni einen neuen Vorstoß wagen.

"Bremer Regelung ist verfassungswidrig"

Die Liga und ihre Klubs lehnen eine Kostenbeteiligung indes kategorisch ab. "Die Bremer Regelung ist verfassungswidrig, löst keine Probleme und hilft nicht dabei, die Polizeieinsatzstunden zu reduzieren. Auch der konkrete Gebührenbescheid ist rechtswidrig", betont DFL-Präsident Dr. Reinhard Rauball. Sollte die Liga vor dem Bundesverwaltungsgericht unterliegen, erwägt die DFL, das Verfassungsgericht anzurufen. Der Fußball sei nicht Verursacher der Gewalt, sondern bemühe sich seit Jahren um eine Reduzierung. Gemeinsam mit Kommunen und Ländern finanzieren die Fußballverbände Fanprojekte, die sozialpädagogische Arbeit nach dem "Nationalen Konzept Sport und Sicherheit" leisten, und investieren jährlich rund sieben Millionen Euro in die kommunale Jugendhilfe.

Hinzu kämen pro Saison zweistellige Millionenbeträge durch Ausgaben für Präventionsarbeit und eigenverantwortliche Investitionen in die Sicherheit in den Stadien. In allen Spielstätten seien moderne Videoüberwachungssysteme installiert worden, die unmittelbar von der Befehlsstelle der Polizei im Stadion zu bedienen sind. Bei den Spielen in der Bundesliga und der 2. Liga werden laut DFL-Angaben pro Saison mehr als 290.000 Ordner eingesetzt. "Der deutsche Profifußball gibt damit eine zweistellige Millionensumme für die Sicherheit in den Stadien und für Präventivarbeit wie Fanprojekte aus", argumentiert die Fußball-Organisation. Eine weitere Gefahr ist aus DFL-Sicht, "dass künftig andere Veranstaltungen mit einer Gebühr belegt werden könnten".

Mündliche Verhandlung am Dienstag

Rauball denkt dabei an Konzerte und Volksfeste. Laut Auskunft des Bremer Senats sollen jedoch nur Gebühren erhoben werden, "wenn erfahrungsgemäß mit Ausschreitungen und Gewalttätigkeiten zu rechnen ist" und deshalb mehr Polizeikräfte eingesetzt werden. Die Hansestadt hat versucht, Paragraph 4 des Bremischen Gebühren- und Beitragsgesetzes komplett auf den Profifußball mit seinen Milliardeneinnahmen zuzuschneiden. Ob das rechtmäßig ist, wird das Bundesverwaltungsgericht diesen Dienstag in einer mündlichen Verhandlung erörtern. Ein Urteil wird für den Freitag erwartet.

Michael Ebert