"Wir sehen das Ständige Schiedsgericht zuständig", erklärte der Bundesaußenminister a.D. im Anschluss an die Sitzung der Ethiker an diesem Freitag. Daher werde man erst den Ausgang des dortigen Verfahrens abwarten. Kinkel schloss nach Prüfung der Sachverhalte jedoch nicht aus, dass das Thema dann nochmal bei der 2016 gegründeten Kommission landet, der er vorsitzt.
Hintergrund ist der Antrag von Hannover-Präsident Martin Kind auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung von der 50+1-Regel bei der DFL, um die Mehrheit an der Hannover 96 Management GmbH (mehrheitlich im Besitz des Muttervereins) zu übernehmen, der alleinigen Komplementärin der für den Profifußball zuständigen Hannover 96 GmbH & Co. KGaA. Kommanditaktionärin ist eine weitere GmbH, an der Kind die Mehrheit hält. Das DFL-Präsidium hatte den Antrag des Unternehmers abgelehnt, weil es das Kriterium der für die Ausnahme nötigen "erheblichen Förderung" als nicht erfüllt betrachtet. Dagegen geht Kind beim Ständigen Schiedsgericht für Vereine und Kapitalgesellschaften der Lizenzligen vor.
Im September hatte der Klub Satzungsänderungen bei der Hannover 96 GmbH & Co. KGaA vorgenommen, wodurch laut Kritikern die Rechte des Stammvereins eingeschränkt würden. Dies hatte die DFB-Ethikkommission auf den Plan gerufen. Auch die DFL hatte in diesem Zuge um Informationen gebeten.