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Bundesliga - FSV Mainz 05: Satzungsentwurf liegt dem kicker vor

Mainz: Satzungsentwurf liegt dem kicker vor

Macht für Höhne, Geld für Hofmann

Behält seine Rolle: Detlev Höhne.

Behält seine Rolle: Detlev Höhne. imago

Über jenes heikle Thema wird seit langem debattiert, konkret die Aufwandsentschädigung für Stefan Hofmann, den Vereins- und Vorstandsvorsitzenden. Für den früheren Präsidenten Johannes Kaluza hatte der Aufsichtsrat eine monatliche Entschädigung in Höhe von 3000 Euro beschlossen. Diese setzte sich nach kicker-Informationen nach Addition aller voraussichtlichen Ausgaben des Klubchefs im Auftrag des Vereins zusammen: unter anderem Hotelübernachtungen bei Auswärtsspielen, Flüge und Taxifahrten oder Kurzaufenthalte in Trainingslagern. So kam der Aufsichtsrat am Ende auf eine Jahressumme von gut 30.000 Euro, die auf zwölf Monate aufgeteilt wurden. Rund 2500 Euro pro Monat, die das Kontrollorgan auf 3000 Euro aufgerundet hatte.

Weil Hofmann ein Ehrenamt ausführt, werden nach einem Jahr die Ausgaben überprüft. Würden die Kosten geringer als geplant ausfallen, kann der Verein den Differenzbetrag zurückfordern. Müsste der Vereinsvorsitzende aber 35.000 Euro aufwänden, würden ihm die um 5.000 Euro höher als geplant entstandenen Kosten nachträglich erstattet.

1. FSV Mainz 05 - Vereinsdaten
1. FSV Mainz 05

Gründungsdatum

16.03.1905

Vereinsfarben

Rot-Weiß

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Hofmann könnte angemessen vergütet werden

Das Problem an der bisherigen Konstellation: Hofmann trat aufgrund seiner neuen Rolle als FSV-Präsident in seinem Hauptjob im Bildungsministerium des Landes Rheinland-Pfalz kürzer. Ausgeglichen aber wurde der Verdienstausfall jedoch nicht, da ihm der Aufsichtsrat ja lediglich Spesen gewährte. Ganz abgesehen von der Frage, ob eine ehrenamtliche Vorsitzregelung bei einem Fußball-Bundesligisten mit einem Jahresumsatz von deutlich über 100 Millionen Euro noch zeitgemäß ist, bringt dies für Hofmann offenkundig finanzielle Nachteile mit sich.

Im neuen Entwurf heißt es nun unter Paragraph 12 "Vorstand und gesetzliche Vertretung", Punkt 7: "Der von der Mitgliederversammlung gewählte Vereins- und Vorstandsvorsitzende ist grundsätzlich ehrenamtlich tätig. Für seine ehrenamtliche Tätigkeit kann eine angemessene Aufwandsentschädigung gezahlt werden, deren Höhe der Aufsichtsrat festlegt und die im Finanzbericht nachzuweisen ist. Für seine Dienst-/Arbeitsleistungen im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb kann dem Vereins- und Vorstandsvorsitzenden eine angemessene Vergütung gewährt werden. Die Vergütung wird durch den Aufsichtsrat festgelegt und ist im Finanzbericht nachzuweisen." Diese Passage soll den Statuten beim SC Freiburg angeglichen werden, wo Fritz Keller als Präsident das Sagen hat. Dieser Schritt räumt Hofmann die Möglichkeit auf "eine angemessene Vergütung" per Satzung ein.

In diesem Punkt sind sie sich bei Mainz 05 einig. Konträrer Meinung sind die Satzungskommission und der Aufsichtsrat, von dem Eva-Maria Federhenn und Dr. Volker Baas Teil dieser Kommission waren, in der Frage, wer künftig das höchste Kluborgan, die Mitgliederversammlung, leiten soll. Ein wichtiger Aspekt im Machtgefüge, denn der Versammlungsleiter erteilt das Wort, kann Themen intensiv vorantreiben oder eben blockieren.

Uneinig: Wer moderiert künftig die Mitgliederversammlung?

In einem früheren Entwurf der Kommission sollte noch der Vorstandschef als erster Repräsentant des Klubs diese Rolle einnehmen. Das stand da so - bis Anfang der vergangenen Woche. Der Aufsichtsrat ist anderer Auffassung. Nun heißt es in Paragraph 11, Punkt 1: "Die Mitgliederversammlung wird vom Aufsichtsratsvorsitzenden und im Falle seiner Verhinderung von dessen Stellvertreter geleitet. Bei Themen, die den Aufsichtsrat direkt betreffen, geht die Versammlungsleitung auf den Vereins- und Vorstandsvorsitzenden über." Detlev Höhne, der Chef des Kontrollorgans, behält also diese machtvolle Rolle.

Dieses Modell weckt in Mainz Befürchtungen, dass der Aufsichtsrat künftig unliebsame Gegenstimmen kleinhalten möchte: Die Satzungskommission sprach sich für die bisherige Regelung aus, auch spontane Anträge auf Mitgliederversammlungen zuzulassen - dann, wenn eine Zwei-Drittel-Mehrheit diese Anträge für diskussionswürdig erachtet. Ein klares Signal für Transparenz. Genau diesen Vorsatz hat der aktuelle Aufsichtsrat nach der am Ende von Intransparenz geprägten, fast 30 Jahre währenden Ära des früheren Vorstandes unter Harald Strutz proklamiert. Mitglieder können künftig Anträge nur noch mit einer Vorlauffrist von zwei Wochen einbringen.

Benni Hofmann und Georg Holzner