Bundesliga

Fall Nils Petersen: Bundesgericht sieht Regelungslücke

Erste Gelbe Karte gegen den Angreifer wurde annulliert

Fall Petersen: Bundesgericht sieht Regelungslücke

Der Platzverweis gegen Nils Petersen (re.) auf Schalke sorgte für reichlich Diskussionen.

Der Platzverweis gegen Nils Petersen (re.) auf Schalke sorgte für reichlich Diskussionen. imago

Denn mittlerweile hat das Bundesgericht unter Vorsitz von Richter Achim Späth sein Urteil schriftlich begründet. Die Ausführungen sind zwar nicht öffentlich einzusehen, doch nach kicker-Informationen argumentierte der Jurist mit der Spezialität des Falles. Späth sah demnach eine Regelungslücke, auf dieser Basis wurde die Verwarnung zurückgezogen.

Schiedsrichter Tobias Stieler hatte den Angreifer vor neun Tagen in Schalke mit Gelb-Rot des Feldes verwiesen. Die erste Gelbe Karte war Petersen im Rücken gezeigt worden, weil er zum Anstoß abgedreht hatte, allerdings hatte Stieler den 29-Jährigen in den Rücken gepiekt und ihn nach eigenem Bekunden verbal auf die Verwarnung hingewiesen. Petersen beteuerte, dies nicht mitbekommen zu haben und legte Einspruch gegen die erste Gelbe Karte ein. Das DFB-Sportgericht schmetterte diesen ab, was das Bundesgericht wiederum kassierte – eben auf Basis dieser Regelungslücke. Möglich, dass diese nun geschlossen wird. Ein Ansatz wären die Paragraphen 11 und 12 der RVO. Dort geht es um den Einspruch gegen Verwarnungen respektive Platzverweise. Bislang war dieser nur bei einem offensichtlichen Irrtum des Schiedsrichters zulässig. Beispielsweise, wenn er sich in der Person des foulenden Spielers geirrt und entsprechend den falschen Akteur mit einer Karte bedacht hat.

Spielersteckbrief Petersen
Petersen

Petersen Nils

Man darf gespannt sein, wo die Regelhüter im Fall einer Änderung ansetzen. Für die Praxis, also das Zeigen einer Karte an sich, hatte Lutz-Michael Fröhlich, Chef der Schiedsrichterkommission Elite, am Sonntag auf kicker-Anfrage mitteilen lassen: "Die Schiedsrichter sollen nicht von ihrem Grundsatz abweichen, dass eine Gelbe Karte dem Spieler von Angesicht zu Angesicht gezeigt werden soll. In dieser Hinsicht gab es bis zu dem Fall Petersen keine Probleme. Wir werden nach den aktuellen Ereignissen bei der Besprechung mit den Schiedsrichtern in dieser Woche noch einmal ausdrücklich darauf hinweisen."

Benni Hofmann