Bundesliga

Zieler-Beleidigungen: Geldstrafe für den 1. FC Köln

DFB berücksichtigt Ermittlung eines Täters

Zieler-Beleidigungen: Geldstrafe für den 1. FC Köln

Der 1. FC Köln wurde zu einer Geldstrafe durch das DFB-Sportgericht verurteilt.

Der 1. FC Köln wurde zu einer Geldstrafe durch das DFB-Sportgericht verurteilt. imago

Anfang März hatten wüste Beleidigungen von Personen aus dem Kölner Fanblock in Richtung von Stuttgarts Torhüter Ron-Robert Zieler für Aufsehen gesorgt. Der VfB-Schlussmann war insbesondere in der Schlussphase des Spiels mehrmals vom Vorsänger der Kölner Anhänger diffamiert worden . TV-Außenmikrofone fingen die Rufe auf. Auch der DFB-Kontrollausschuss hatte Ermittlungen aufgenommen. Der Bundesligist wurde nun wegen unsportlichen Verhaltens seitens seiner Anhänger zu einer Geldstrafe von 7500 Euro verurteilt.

Dabei berücksichtigte das Sportgericht allerdings die Bemühungen des 1. FC Kölns, einen "konkreten Täter ermittelt" zu haben, wie es in der DFB-Mitteilung heißt. Dieser bekam ein bundesweites Stadionverbot auferlegt . "Für den 1. FC Köln besteht nun die Möglichkeit einer zivilrechtlichen Inregressnahme des identifizierten Täters, was Auswirkung auf die konkrete Höhe der Strafe hat", teilt der Verband außerdem mit. Der Verein hat der Geldstrafe bereits zugestimmt. Das Urteil ist damit rechtskräftig.

1. FC Köln - Vereinsdaten
1. FC Köln

Gründungsdatum

13.02.1948

Vereinsfarben

Rot-Weiß

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VfB Stuttgart - Vereinsdaten
VfB Stuttgart

Gründungsdatum

09.09.1893

Vereinsfarben

Weiß-Rot

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Der FC hatte Mitte März einen der beiden Tatverdächtigen ermittelt, dem nach Klubangaben Schmährufe "klar zugeordnet werden", die in Zusammenhang mit Robert Enkes Tod standen. Da sich die betreffende Person bereits auf Bewährung im Stadion aufhielt, wurde das bundesweite und für die vier oberen Ligen gültige Stadionverbot für zwei Jahre ausgesprochen.

pau